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26.05.2005, 17:29 Uhr

Schwerwiegender Verkehrsunfall?

Hallo.

Hab letztens einen Motorradunfall gebaut, hab mich verbremst und bin mit einem entgegenkommenden Jeep kollidiert. Dessen Schaden war ca 4500€, mein Bike weiß ich nich genau.
Personen sind nicht verletzt worden.

War dann bei den Bullen wegen Aussage, muss jetzt jedenfalls 50€ Bußgeld bezahlen und krieg auch noch 2 Punkte.
Bin noch in der Probezeit.

Nun meine Frage: Ist das tatsächlich ein "schwerwiegender Verkehrsunfall"? Wenn nein, wärs nämlich meines Wissens kein schwerer Verkehrsdelikt oder so ähnlich und ich müsst nich zur Nachschulung.

Mein Onkel ist Fahrschullehrer und hat das nämlich stark angezweifelt.
Wer weiß darüber bescheid und kann ich dagegen evtl. Einspruch erheben? hab aber leider keinen Rechtsschutz :-(

Danke für eure Mühe!!

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26.05.2005, 17:44 Uhr

zu: Schwerwiegender Verkehrsunfall?

Hast du denn den Bußgeldbescheid schon erhalten? Was genau wird dir darin vorgeworfen (Wortlaut und aufgeführte Paragraphen, evtl. Tatbestandsnummer)?
Ansonsten wäre eine präzisere Schilderung des Unfallhergangs und der örtl. Situation sehr hilfreich, wie es denn dazu kam, dass du mit dem entgegenkommenden Jeep kollidiert bist.

Aufgrund deiner bisherigen Schilderung würde ich auf folgendes tippen:

Sie verstießen bei Gegenverkehr gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall.
(§ 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2 StVO)
2 Punkte, 50,- Euro, damit verbunden Nachschulung und Probezeitverlängerung

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchem Fall müssen Sie vor diesem Verkehrszeichen warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001

Wenn Sie den Übergang nicht überqueren können, ohne auf ihm anhalten zu müssen

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

Wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-106 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist das Überholen verboten?

Wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken

Wenn Sie nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende

Wenn die Verkehrslage unklar ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen