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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern martinaB
06.05.2005, 21:22 Uhr

verfall von fahrstunden

hallo!
ich bin dabei, führerschein zu machen und war zuerst ne zeit krank und jetzt mach ich grad abi und hatte deswegen keine zeit, weiterzumachen.
ich hatte bisher 14 doppelfahrstunden und hab auch die theoriestunden alle, nur beide prüfungen fehlen halt noch.
ich hab jetzt seit ungefähr 4 monaten nix mehr am führerschein gemacht und will den erst nach dem abi fertigmachen.
weiß jemand, ob meine theorie- oder fahrstunden verfallen können, wenn ich so lange nix gemacht hab? gibts da irgendwelche regeln zu?
danke im vorraus!
martina

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern henri
07.05.2005, 09:38 Uhr

zu: verfall von fahrstunden

Hallo Martina,

was man sich als Wissen und Können angeeignet hat geht in der Regel nicht verloren, man kommt nur aus der Übung. Insofern können Fahrstunden nicht "verfallen".

Ein von der Führerscheinbehörde erteilter Prüfauftrag hat zunächst ein Jahr Gültigkeit. Besteht man innerhalb dieses Jahres die theoretische Prüfung, so verlängert sich die Gültigkeit des Prüfauftrages um ein weiteres Jahr.

Schafft man die Ausbildung innerhalb dieser Zeit nicht, muss ein neuer Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt werden. Ob dann die nachweispflichtigen Sonderfahrten wiederholt werden müssen, erfragt man beim Fahrlehrer. Dies wird meines Wissens unterschiedlich gehandhabt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-106-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-106-B

Ich habe Vorfahrt vor dem blauen Pkw

Ich muss dem blauen Pkw Vorfahrt gewähren

Ich muss dem roten Pkw Vorfahrt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.04-101 / 3 Fehlerpunkte

Wovon hängt der einzuhaltende Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ab?

Von der Geschwindigkeit

Von der Fahrbahnbeschaffenheit

Von den Sichtverhältnissen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen