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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern martinaB
06.05.2005, 21:22 Uhr

verfall von fahrstunden

hallo!
ich bin dabei, führerschein zu machen und war zuerst ne zeit krank und jetzt mach ich grad abi und hatte deswegen keine zeit, weiterzumachen.
ich hatte bisher 14 doppelfahrstunden und hab auch die theoriestunden alle, nur beide prüfungen fehlen halt noch.
ich hab jetzt seit ungefähr 4 monaten nix mehr am führerschein gemacht und will den erst nach dem abi fertigmachen.
weiß jemand, ob meine theorie- oder fahrstunden verfallen können, wenn ich so lange nix gemacht hab? gibts da irgendwelche regeln zu?
danke im vorraus!
martina

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern henri
07.05.2005, 09:38 Uhr

zu: verfall von fahrstunden

Hallo Martina,

was man sich als Wissen und Können angeeignet hat geht in der Regel nicht verloren, man kommt nur aus der Übung. Insofern können Fahrstunden nicht "verfallen".

Ein von der Führerscheinbehörde erteilter Prüfauftrag hat zunächst ein Jahr Gültigkeit. Besteht man innerhalb dieses Jahres die theoretische Prüfung, so verlängert sich die Gültigkeit des Prüfauftrages um ein weiteres Jahr.

Schafft man die Ausbildung innerhalb dieser Zeit nicht, muss ein neuer Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt werden. Ob dann die nachweispflichtigen Sonderfahrten wiederholt werden müssen, erfragt man beim Fahrlehrer. Dies wird meines Wissens unterschiedlich gehandhabt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie erkennen Sie den kürzesten Weg zur nächsten Notrufsäule auf der Autobahn?

An dem Verkehrszeichen "Ausfahrt"

An der Pfeilrichtung auf den Leitpfosten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-106 / 3 Fehlerpunkte

Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken?

Wo Schienen auf der rechten Seite verlegt sind

Wo rechts das Parken verboten ist

In Einbahnstraßen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107

Ihren Vorrang dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Engstelle frei ist

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Trotz Vorrang müssen Sie sich auf ein Anhalten einstellen