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kais
17.04.2005, 23:37 Uhr
2x geblitzt worden...
hallo
ich bin über eine kreuzung gefahren, vor mir ist ein VW bus gewesen.
der bus hat gebremst nach der haltelinie und ist von der gradeausspur, nach rechts abgebogen.
ich bin dann weitergefahren und wurde von dem blitzer 2 mal geblitzt!
die ampel ist wohl auf rot gesprungen nach mir und ich konnte nix dafür, ich musste auf der kreuzung bremsen sonst wäre ich dem anderen reingefahren.ich bin in der probezeit und ich weiß nicht genau was ich machen soll!bitte um einige infos
danke
durbanZA
18.04.2005, 00:32 Uhr
zu: 2x geblitzt worden...
Wann genau hat es geblitzt?
Es werden zwei Photos gemacht, um Deine Bewegung nachvollziehen zu können. Wenn Du zum Zeitpunkt des Blitzen standest, wird Dir kein Rotlichtverstoß vorgeworfen, auch nicht, wenn Du rückwärts gefahren bist, weil dann davon ausgegangen wird, dass Du die Kreuzung bei rot nicht überquert hast.
Ist der vor Dir denn auch auf dem Photo? Müsste er ja eigentlich...
Wenn Du Glück hast, dann ist auf dem Photo eine starke Geschwindigkeitsverminderung zu erkennen. Dann könnte Dir vielleicht nur Überfahren der Haltelinie vorgeworfen werden.
Sollten Dir die Behörden jedoch trotzdem einen qualifizierten Rotlichtverstoß vorwerfen (t > 1s), dann hätte das für Dich schon ärgerliche Konsequenzen:
- 125 Euro Bußgeld
- Gebühren mind. 25,60 Euro
- 4 Punkte in Flensburg
- 1 Monat Fahrverbot
- Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (300- 400 Euro)
durbanZA
18.04.2005, 00:36 Uhr
zu: 2x geblitzt worden...
Da fällt mir noch ein: Die AMpel war grün, als Du eingefahren bist. Du standest dann im Auslöserbereich des Blitzers, als rot wurde. Also muüüste er Dich sofort nach Umspringen photographiert haben, also kein qualifizierter, sondern ein einfacher Rotlichtverstoß:
- 50 Euro Bußgeld
- Gebühren
- 3 Punkte
- KEIN Fahrverbot
- Aufbauseminar.
Wenn Du im Rechtsschutz bist, würde ich, wenn Du Post vond er Bußgeldstelle bekommst, einen Anwalt einschalten und Widerspruch einlegen, mit der Begründung, Du seist bei "grün" in die Kreuzung eingefahren. Der Bremsvorgang müsste ja theoretisch belegbar sein.
Wünsche Dir viel Glück, erstmal abwarten, vielleicht kommt ja gar nüscht.
Gute Nacht
Durban
kais
18.04.2005, 14:35 Uhr
zu: 2x geblitzt worden...
also ich stand nicht ganz, aber ich war langsam. ich hab gebremst und die ampel is während ich gebremst hab wohl auf rot gesprungen. als ich beschleunigen wollte wurde das 1. mal geblitzt.das zweite mal als ich beschleunigt hab und versucht hab schnell über die kreuzung zu fahren, udn wurde wieder geblitzt...
es war ganz komplieziert...
ab wann gilt die unter eine sekunde regel? wenn man die erste kontaktlinie überfährt oder die zeit zwischen den beiden kontakten?
gruß
kais
durbanZA
18.04.2005, 15:25 Uhr
zu: 2x geblitzt worden...
Wenn Du die Ampel passierst, nachdem sie länger als eine Sekunde "rot" zeigt, hast Du einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen.
Bist Du denn nun definitiv bei rot gefahren oder sbist Du bei grün in den Kreuzungsbereich eingefahren und die Ampel sprang hinter Dir auf rot?
"als ich beschleunigen wollte wurde das 1. mal geblitzt.das zweite mal als ich beschleunigt hab und versucht hab schnell über die kreuzung zu fahren"
...da haben wir das Problem: Du darfst die Kreuzung nicht bei rot überfahren, erst recht nicht darfst Du dazu beschleunigen. Dz hättest in Deinem Fall anhalten und zurücksetzen müssen.
kais
18.04.2005, 16:31 Uhr
zu: 2x geblitzt worden...
ja ich war schon hinter der ampel(hinter der haltelinie) und konnte die ampel gar net mehr sehen... ich bin über die ampel und es is kurz bevor ich rüber bin auf gelb gesprungen
durbanZA
18.04.2005, 16:59 Uhr
zu: 2x geblitzt worden...
hm... wenn du Glück hast belibt es dann beim einfachen Verstoß... vielleicht kannst Du aber auch in einem Widerspruch glaubhaft machen, dass Du hinter der Ampel bzw. Außerhalb ihres Sichtbereiches zum stehen gekommen bist und daher das Umschalten der Ampel nicht bemerken konntest.
Warte mal ab, was kommt!
Waechter im All
19.04.2005, 12:14 Uhr
zu: 2x geblitzt worden...
Also: Du darfst nicht in eine Kreuzung einfahren, wenn Du erkennen kannst, dass Du auf der Kreuzung warten müsstest.
In diesem Fall MUSSTEST Du auf der Kreuzung warten. Und Du bist geblitzt worden.
Insofern bist Du formal schon mal nicht "unschuldig" in der Sache.
Aber bevor Du jetzt die Panik kriegst: Wart doch erst mal ab! Vielleicht kommt ja gar nix. Wenn auf dem Foto zu sehen ist, dass die Situation nicht eindeutig ist, nehmen die das bei der Behörde meist schon von alleine raus. Und wenn doch was kommt: Wie die Kollegen oben schon gesagt haben. Widerspruch einlegen, Situation erklären, ggf. Anwalt nehmen. Der könnte immerhin auch im schlechten Fall womöglich noch dafür sorgen, dass Du vielleicht zumindest um das Fahrverbot rumkämst. Aber wie gesagt: Abwarten und Tee trinken!
Waechter im All
19.04.2005, 14:26 Uhr
@ James Blond
>>In der Praxis gibt es aber Fälle wo es ganz normal losgeht und dann unerwartet stockt und man konnte das vorher nicht wissen. <<
Lies nochmal: Wenn die Situation auf dem Foto nicht eindeutig ist, nehmen die Behörden das meistens von sich aus schon raus.
>> kais hat keine Schuld<<
Das zu beweisen, wäre ggf. Sache des Anwalts und das zu beurteilen, Sache des Richters.
>>Wenn irgendjemand eine Schuld hat, dann der VW-Bus, der von der Geradeausspur rechts abgebogen ist. <<
Dummerweise hat aber unser Thread-Eröffner hier gefragt und nicht der VW-Bus-Fahrer ;-P
kais
19.04.2005, 22:05 Uhr
zu: 2x geblitzt worden...
ja es war nicht abzusehen, dass der bus abbiegen will. wie will die polizei das auf dem foto sehen? als der bus abgebogen ist, bin ihc weitergefahren und es hat geblitzt... der bus ist meiner meinung nach gar nicht drauf...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte
Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?
Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen
Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind
Rechtzeitig und vorsichtig bremsen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich muss die Straßenbahn vorlassen
Ich darf als Erster fahren
Ich muss den roten Pkw vorlassen
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