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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marcel87
13.04.2005, 18:25 Uhr

zu: Auffahrunfall

ich würde es bezahlen.. aber ohne versicherung... das lohnt net.. zahl die 300€ und gut ist damit.

wenn du dir unsicher bist, fahr mal zu einem freundlichen deines vertrauens und lass das nochmal schätzen. dann kannst du relativ sicher sein. aber sonst, alles halb so wild... das is ja alles noch regelbar.

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13.04.2005, 18:37 Uhr

zu: Auffahrunfall

naja.. habt ihr keine gegenseitigen daten ausgetauscht? ruf ihn an,. mach nen termin und lass nochmal ein "gegngutachten" machen. am besten bei einem kumpel, der evtl. ne werkstatt hat und das machen würde... for free.. oder recherchier mal selbst und guck, welche teile benötigt werden, was der einbau kosten würde... dann hast u einen anhaltspunkt, der unabhängig von sinem ist!

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13.04.2005, 22:12 Uhr

zu: Auffahrunfall

mark.
Das ist ganz einfach.Er will Geld.Und das kriegt er auch von Dir.Auch wenn er Fehler bei der Abwicklung gemacht hat.Du hast den Fehler gemacht und er kriegt dafür geld.Glaub mir mit 300€ bist Du noch gut dabei.natürlich kostet die Reperatur nicht 300€.Er wird jetzt an Dir Gewinn machen.Wenn du dich weigerst zu zahlen geht er zu deiner Versicherung und kriegt auch die 300euro.
Wenn du schlau bist, lass das die Versicherung regeln.Die überprüfen dann ob 300euro nicht zuviel sind.Du musst aber vorher fragen ob es die möglichkeit gibt, dass sie das geld nur vorstrecken und du dann den kompletten betrag zurückzahlst.So steisgt Du nicht in den Prozenten

Ich hoffe es gibt bald dieses Gesetzt, dass man erst den Schaden reparieren lassen muss und dann exakt diese Kosten gezahlt bekommt vom Verursacher.Weil dann hören diese scheiss Abzockereien endlich auf.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-102 / 3 Fehlerpunkte

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Er wirdmal so lang

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004

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