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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tanja555
28.03.2005, 13:34 Uhr

auf Severinsbrücke geblitzt!

Hallo!
ich wurde gestern in Köln auf der Severinsbrücke geblitzt!! :-(
Dort ist eine Geschwindigkeit von 50km/h vorgeschrieben und ich schaute, nachdem ich den Blitz bemerkt habe, auf mein Tacho und der stand bei ca. 85km/h, könnten aber auch 83 oder 87 gewesen sein, konnte es nicht so genau erkennen.
Nun meine Fragen:
Zählt die Severinsbrücke noch zu 'innerhalb geschlossener Ortschaften'?
Könnte es durchaus sein, dass ich nach Berücksichtigung meines evtl zu hoch eingestellten Tachos und der Toleranzgrenze von 3km/h noch unter '30km/h zu schnell' lande?
Ich habe riesige Angst vor einem 1-monatigem-Fahrverbeot, weil ich beruflich auf mein Auto angewiesen bin, insofern, dass ich ohne Auto aufgrund nicht verfügbarer Anbindung an den ÖV nicht zu meiner Arbeitsstelle kommen könnte!
Welche Möglichkeiten habe ich denn, falls ich doch über 30 km/h zu schnell war, das Fahrverbot zu umgehen oder zu verschieben??
Was evtl. noch wichtig ist:
Das Auto, mit dem ich fuhr, ist auf meinen Vater angemeldet. Ich bin nicht mehr in der Probezeit und wurde noch nie geblitzt, habe keine Punkte in Flensburg.
Schon im Voruas vielen Dank für eure Meinungen!! :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Knacker
28.03.2005, 16:03 Uhr

zu: auf Severinsbrücke geblitzt!

Die Brücke kenne ich nicht, fahr sie halt noch mal ab!

Zunächst mal folgendes, Jammern tun se alle wenn's passiert ist. Für Geschwindigkeitsüberschreitungen habe ich wenig Verständnis, es sei denn es ist ein Notfall! Das ist ein Anschieß!!!

Ist ein Kind auf der Straße und du müsstest anhalten, dann wären das bei:
50 Km/h = 27,5 Meter mit Gefahrenbremsung!
und bei:
85 Km/h = 25,5 Meter alleine der Reaktionsweg!
85 Km/h = 61,6 Meter Anhalteweg

Du würdest ungebremst mit über 80 Km/h auf das Kind auffahren! = TOT, überlege dir das mal... da ist ein Fahrverbot absolut gerechtfertigt!!!!!!


Nun zu deinem Problem:
Ab 31Km/h i.g.O. gibt es 1 Monat Fahrverbot.
Tachos gehen bis 100Km/h relativ genau.
Wenn Fahrverbot kommt, dann hast du 4 Monate Zeit nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung deinen Führerschein in amtliche Verwahrung zu bringen - Urlaub nehmen! http://www.fahrtipps.de/recht/stvg.php?par=25

Zuletzt kannst du dir auch, zwecks Ermittlung des Fahrers, die Beweisfotos zeigen lassen.
Sind sie absolut schlecht, hast du gute Möglichkeiten!
Sind die Bilder gut, dann musste du schon als Papa "durchgehen" und er nix dagegen haben dürfen. Vielleicht nimmt er das auf seine Kappe... das wäre aber eine sehr heikle Sache, vor allem wenn's raus kommt! Also lieber Finger weg davon!

Ãœbrigens:
Bis 30Km/h und das dann 2 mal = auch wie 1 mal über 30Km/h

Mfg
Knacker

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
28.03.2005, 18:08 Uhr

zu: auf Severinsbrücke geblitzt!

»Bis 30Km/h und das dann 2 mal = auch wie 1 mal über 30Km/h«

nicht ganz... so ist es korrekt: 2x über 25 km/h in einem Jahr führt auch zum Fahrverbot.

Die Severinsbrücke in Köln ist ziemlich sicher innerorts. Der Blitzer ist auch recht bekannt dort glaube ich :-)

Jetzt warte erstmal den Bußgeldbescheid ab, mit Glück bist du unter 31 km/h, dann passt das ja. Ansonsten kann der Gang zu einem Verkehrsrechtsanwalt helfen, wenn du auf den Führerschein angewiesen bist, es ist möglich ein kleines Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln, wenn das nicht häufiger vorkommt.
Wenn es dein erstes Fahrverbot innerhalb von 1 oder 2 Jahren ist (weiß ich nicht genau), darfst du dir auch den Beginn innerhalb von 4 Monaten selber aussuchen. Dann kannst du es vielleicht auch in den Urlaub legen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

An Taxenständen

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-101 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit darf eine Ladung über die Rückstrahler nach hinten höchstens hinausragen, ohne dass eine Kennzeichnung notwendig ist?

m

m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren