jon
28.03.2005, 14:14 Uhr
Ãœberholverbot
Hallo,
darf ich Motorräder eigenlich auch in einem Überholverbot, daß mit durchgezogener Linie gekennzeichnet ist überholen, oder nur bei einem Durch V-zeichen gekennzeichneten?
Duff
28.03.2005, 15:00 Uhr
zu: Ãœberholverbot
Durchgezogene Linien dürfen NICHT überfahren werden, auch nicht um einen Radfahrer geschweige denn Motorräder zu überholen
Bei einem "normalen" Überholverbot darfst du Motorräder überholen.
Hoffe das es so stimmt, hab aber letzte Fahrstunde gut aufgepasst :).
Duff
Knacker
28.03.2005, 15:26 Uhr
zu: Ãœberholverbot
Ganz klar - Glasklar sogar!
Überholverbote verbieten Führern von Kfz aller Art, mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen.
Das heißt:
Mit einem Kfz darfst du nicht mehrspurige (Autos) Kfz überholen und auch keine Krafträder mit Beiwagen.
Mit einem Fahrrad (=kein Kfz sondern nur ein Fahrzeug) darfst du das, i.S. der StVO, aber gefährlich!
Antwort:
Motorräder (Krafträder) ohne Beiwagen darfst du überholen.
Aber, bitte nicht die durchgezogene Linie (Z.295) überfahren! Sie dient vorwiegend dem Schutz des Gegenverkehrs, genau wie auch die Sperrflächen.
Mfg
Knacker
DaRealAd
28.03.2005, 18:11 Uhr
zu: Ãœberholverbot
Oder anders ausgedrückt: Wenn nur eine durchgezogene Linie vorhanden ist, darf jeder jeden überholen, solange die Linie nicht überfahren wird ... Das kommt eben auf die Breite des Fahrstreifens an.
Bei einem beschilderten Überholverbot dürfen mehrspurige Fahrzeuge nicht überholt werden.