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Sacra
22.03.2005, 19:40 Uhr
Unfall bei Schneeglätte
Bin mit dem Auto eines Freundes mit 4 anderen Freunden um 5 Uhr aus der Disco nach Hause gefahren. Da es sehr glatt war bin ich net mehr als 25/30 km/h (außerorts) gefahren. Vor einer Kurve habe ich kurz gebremst, da es zu glatt war bin ich geradeaus gerutscht in einen Graben und habe dabei einen Leitpfosten umgefahren.
Die Polizei hat mir für diesen Unfall wegen "nicht angepasster Geschwindigkeit" ein Bußgeld von 75 € verhängt und kriege wahrscheinlich 3 Punkte.
Meine Frage:
1.) Verlängert sich dadurch meine Probezeit?
2.) wird eine Nachschulung angeordnet?
3.) darf die Polizei mir überhaupt diesen Bußgeldbescheid ausstellen wenn meiner Meinung nach die Geschwindigkeit für die nichtgestreute Straße angepasst war (eine andere Möglichkeit außer Auto abstellen und 30 km laufen hätte es nicht gegeben)
Danke!
biketunE
22.03.2005, 21:44 Uhr
zu: Unfall bei Schneeglätte
stimmt so nicht ganz. normaler weise müssten die straßen immer frei sein. dass dies nicht geht ist klar(viele kommunen haben dann schilder wie "eingeschränkter winterdienst").wenn ich jetz aber auf einen kreisverkehr zu fahre, und ich weiß dass es glatt ist, der ein leichtes gefälle hat, und du machts mit 15kmh eine vollbremsung, womöglich ohne abs, und es ist wirklich richtiges glatteis, dann helfen deine 15kmh wenig. dann rutschs du trotzdem weiter, obwohl du langsam warst. und dann kannst du dich beschweren, auch beim zugehörigen straßenbauamt bzw. kommunen. ist es auf einer vielbefahrenen straße passiert? kreis- oder bundesstraße? also so einfach würde ich dass nicht aktzeptiern...für solche fälle ist für den fall eines unfalls auch unser staat versichert;)
Andreas0815
23.03.2005, 01:53 Uhr
zu: Unfall bei Schneeglätte
(Ironiemodus an)
Ja, und wenn es regnet, müssen auch die Strassenräumdienste mit grossen Heisslufttrocknern rumfahren und die Strassen immer trocken halten, denn wenn sonst ein Unfall passiert liegt das ja nicht an der nicht angepassten Geschwindigkeit, sondern den nassen Strassen.
:))
(Ironiemodus aus)
Abgesehen davon sind das alles wieder 2 paar Schuhe. Es mag ja sein da man in bestimmten Situationen, wie z.B. Schlaglöchern ohne Warnschild die Strassenbaubehörde haftbar machen kann, wenn ein Schaden entsteht.
Das ist aber ein zivilrechtlicher Anspruch, der mit dem Bussgeldverfahren das die Polizei gegen den TE eingeleitet hat, rein gar nichts zu tun hat.
Und nun noch zu den 3 Fragen:
1) ja. auf 4 Jahre
2) ja, das kann aber dauern
3) ja natürlich kann sie das
Gruß
Andreas
Sacra
27.03.2005, 17:59 Uhr
zu: Unfall bei Schneeglätte
@biketunE
das war ne bundesstraße, ich glaub die 417.. und die müssen grundsätzlich gestreut sein oder wie?
noch ne andre frage... ich bin rechtschutzversichert von daher is das mit nem anwalt ja nich so das ding... aber hat das irgendwie größere erfolgsaussichten als null wenn man das probieren würde?
jon
28.03.2005, 12:28 Uhr
zu: Unfall bei Schneeglätte
du kannst nur die Schuld teilweise auf das Straßenbauamt abwälzen, wenn es an einer gefährlichen Stelle (Kurve einer Gefällsstrecke) plötzlich eine glatte Stelle gibt, ist jedoch die komplette Straße glatt, oder liegt gar Schnee, was du ja eindeutig sehen kannst, mußt du so fahren, daß du in deiner Spur bleibst. Sonst bist du zu schnell gefahren.
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