
|
Das FAHRTIPPS-Forum
 Fahrmeister 
27.10.2017, 20:23 Uhr
Rechtsfragen zum verkehrsberuhigten Bereich
Das Gebot zum verkehrsberuhigten Bereich ist nunmehr 30 Jahre alt.
Eine Erkenntnis wie so manches in der STVO das zu Kopfschmerzen anregt.
Die Zeichen 325.1 und 326.1 kennzeichnen Verkehrsflächen mit den dort beschriebenen Verhaltensregeln, die Leider für eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern nicht gilt
Verkehrsberuhigte Bereiche sind Mischflaechen , die von Fußgängern , Fahrzeugen und spielenden Kindern gleichzeitig benutzt werden. Infolgedessen haben sie keine Fahrbahn im Rechtssinn.
Somit keine Vorfahrtsregel rechts vor links , die Praxis sieht leider anders aus.
.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-002 / 3 Fehlerpunkte
Ist es leichtsinnig, noch kurz vor der Kreuzung einen Lastzug zu überholen?
Ja, weil der Lastzug die Sicht auf den Querverkehr verdeckt
Ja, weil der Lastzug die Sicht auf wichtige Verkehrszeichen verdecken kann
Nein, weil Lastzüge meist langsam fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-106 / 3 Fehlerpunkte
Wann ist das Überholen verboten?
Wenn Sie nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende
Wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken
Wenn die Verkehrslage unklar ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-003 / 3 Fehlerpunkte
Wo müssen Sie besonders mit Fahrbahnvereisung rechnen?
Auf Brücken
Auf stark befahrenen Strecken
Auf Strecken, die durch Wald führen
Passende Artikel bei amazon.de:
| |  | Meine Führerscheinprüfung (Karl Eckhardt) Inhalt Sie wollen demnächst Ihren Führerschein machen? Dann ist es gut, sich schon vorher einen Überblick zu verschaffen über den Prüfungsstoff, der auf Sie zukommt. Das bringt Sicherheit und kann Ihnen zusätzliche Fahrstunden ersparen. EUR 13,90 |  | | |  | Führerschein Trainer 2021 (PC/MAC) Lernsoftware für die Klassen A, A1, A2, AM, B, C, C1, CE, D, D1, L, T und Mofa. Mit dem aktuellen amtlichen Fragenkatalog, gültig ab 01.10.2021 für Deutschland EUR 22,99 | weitere Buchtipps... |
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|