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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Julia5
26.06.2017, 07:15 Uhr

Ebikes gar nicht zugelassen für Straßenverkehr?

Hallo ,

laut http://e-bikes-testsieger.de/e-bike-motoren-test/ gibt es ja immer mehr E-Bikes auf den Straßen. Ich habe gelesen, dass die normale zulässige Geschwindigkeit von Fahrrädern übertroffen wird. Ein Berater meinte, dass sie eigentlich ein Nummernschild haben müssten. Was passiert, wenn ich eine Kontrolle komme.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Minimi
13.12.2017, 13:37 Uhr

zu: Ebikes gar nicht zugelassen für Straßenverkehr?

Das mit dem Nummernschild stimmt meiner Meinung nach nicht, aber man sollte bei dem Befahren von Radwegen vorsichtig sein. Innerorts darf man glaube ich keine Radwege mit einem E-Bike nutzen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B

Ich darf vor dem Radfahrer links abbiegen

Ich verzichte auf meine Vorfahrt, um die Kreuzung nicht zu verstopfen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie bei Nässe einen erheblich größeren Sicherheitsabstand einhalten als bei trockener Fahrbahn?

Weil durch Spitzwasser die Sicht beeinträchtigt werden kann

Weil der Bremsweg länger wird

Weil sich der Kontakt zwischen Reifen und Fahrbahn verschlechtert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein