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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern balanceistisch
26.05.2017, 20:00 Uhr

Wie verweiger ich eine übertriebene Verkehrskontrolle?

Mal eine Frage: Ist dies, was im Video zu sehen ist, erlaubt? Ich bin der Meinung, das geht schon aus Datenschutzgründen nicht. Aber ich kann mich aber täuschen. Trotzdem wurde ich mich verweigern, dies was die Personen im Video mit sich machen lassen, mitzumachen.

https://www.youtube.com/watch?v=PvbKLiSS81Y

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern reti.theo
27.05.2017, 10:00 Uhr

zu: Wie verweiger ich eine übertriebene Verkehrskontrolle?

Ja, das ist erlaubt. Du kannst dich verweigern. Die Folgen musst du dir dann aber auch gefallen lassen. ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern KunzeHohenthann
05.06.2017, 15:01 Uhr

zu: Wie verweiger ich eine übertriebene Verkehrskontrolle?

Ist immer schwierig, wenn man sich rechtlich nicht exakt auskennt. Da kann man manchmal richtig auf den Deckel bekommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ChristianNeumann
14.06.2017, 07:57 Uhr

zu: Wie verweiger ich eine übertriebene Verkehrskontrolle?

wozu sich damit anlegen das kann blöd ausgehen bis hin dass sie einen in die Psychiatrie stecken und mit Psychopharmaka vollpacken! Da hat man dann auch nichts davon

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern RalfMayer
18.06.2017, 18:26 Uhr

zu: Wie verweiger ich eine übertriebene Verkehrskontrolle?

Verweigern kannst du nur solche Sachen, wie Drogentests..
Allerdings nur wenn vor Ort einer schon gemacht wurde, dann dürfen die keinen zweiten Test mit dir durchführen, sie müssten dich dann mit auf die Wache nehmen, und das nur mit einem begründeten Verdacht (Dieser ist allerdings schneller aus den Haaren herbeigezogen wie gedacht).
Also wenn du nichts zu verbergen hast, mach es einfach mit. Aber behalte trotzdem deine rebellische Ader. Wir dürfen uns nicht alle wortlos unterwerfen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-010-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-010-B

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Der Radfahrer muss mich vorbeilassen

Ich darf vor dem Motorrad fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen