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Das FAHRTIPPS-Forum
 pmqdesousa
07.05.2017, 09:30 Uhr
Angehalten mit Alkohol in Deutschland (EU Führerschein Portugal)
Guten Morgen...leider habe ich etwas ganz blödes gemacht und bin mit Alkohol am Steuer in München angehalten worden.
Da wir für unserem nächsten Urlaub bereits einen Mietwagen gemietet hatten und diesen auch brauchen, versuche ich zu verstehen, ob der Fahrverbot nur in Deutschland gilt oder auch im Ausland...
Ich bin Portugiese, der Führerschein war aus Portugal (EU-Führerschein), angehalten worden bin ich in München.
Wohnsitz habe ich in München und in Portugal.
Man hat mir den Führerschein gleich entzogen.
Bis dato habe ich überhaupt nichts bekommen (Bluttest wurde auch gemacht ! ).
Führerschein wurde mir nicht ausgehändigt.. dürften die Beamten dies ?
Ich habe folgendes in der Internet Seite von Polizei Bayern gelesen:
"Grundsätzlich kann ein Fahrverbot nur wirksam werden, wenn der zugrunde liegende Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. Rechtskraft tritt für den Fall, dass kein Einspruch eingelegt wurde, mit Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides bzw. mit Rechtsmittelverzicht ein. "
Wiederum hat man mir schon gesagt, dass ich in Portugal oder Ausland fahren könnte, denn der Fahrverbot würde nur für Deutschland gelten.
Stimmt dies ?
Vielen, vielen Dank im Voraus und verzeiht euch den Sonntag mit diesen blöden Fragen zu bescheren.
MfG
Pedro

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B / 3 Fehlerpunkte
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Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?
Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen
Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben
Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden
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