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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michi2
21.02.2017, 16:37 Uhr

zu: Handy am Steuer

da kannste leider so rein gar nichts dran ändern, außer es ausbaden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HaHoHe
03.03.2017, 15:47 Uhr

zu: Handy am Steuer

Nein, das kannst du nicht umgehen. Das ist auch gut so, konzentriere dich in Zukunft einfach aufs Fahren!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wissensdurst
08.03.2017, 09:54 Uhr

zu: Handy am Steuer

Da kannst du nichts umgehen. Dann wäre es auch sinnlos.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lukas2017
10.04.2017, 22:53 Uhr

zu: Handy am Steuer

Leider kann man es nicht umgehen. Das nächste mal Handy weg beim Fahren!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Julia5
23.05.2017, 12:50 Uhr

zu: Handy am Steuer

Das kannst du leider nicht mehr ändern. Auch die großen Versicherer haben für 2017 Änderungen bei den Haftungsbedingungen bei einem Unfall angekündigt. So haben Allianz und Europa (Artikel: https://www.kfzversicherungen-testsieger.de/europa/) die Prozente für die Mitschuld zum Lasten des Versicherten gestellt, wenn der Unfall durch die Benutzung eines Handys entstanden ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern reti.theo
27.05.2017, 10:03 Uhr

zu: Handy am Steuer

[cite]ich habe recherchiert [/cite]
Das ist schon mal gut. Wäre aber vorteilhafter gewesen, Du hättest es eher gemacht. Dann wären dir diese Unannehmlichkeiten erspart geblieben.
Und in der Fahrschule wurde dazu sicher auch was mitgeteilt. Das hast du dann wohl nicht ernst genommen. Pech gehabt.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-002 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl die Ampel "Grün" zeigt?

Wenn Sie auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

Wenn an der Kreuzung das Zeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" steht

Wenn ein Polizeibeamter "Halt" gebietet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-031-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-031-B

Ich darf vor dem blauen Lkw abbiegen

Ich muss den blauen Lkw vorbeilassen

Ich muss den roten Pkw vorbeilassen