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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FehlerWurdeBegangen
16.06.2015, 19:50 Uhr

A-Verstoß in der Probezeit/Vater Fahrzeughalter

Hallo meine Lieben,

mir ist vor kurzem ein Missgeschick passiert. Ich habe meine Freundin abgeholt und auf der Autobahn habe ich ein 70er (?) Schild übersehen. Ich wurde geblitzt mit ca. 100 km/h auf dem Tacho. Ich war erstens total überrascht, da ich dachte es sei mind. 100er (Autobahn). Ich bin leider noch 1 Monat in meiner Probezeit.

So ich gehe davon aus, dass sich trotz Tachoungenauigkeit und Toleranzabzug ich mich über der gefürchteten 20 km/h Grenze befunden habe.

Das Fahrzeug ist aber auf meinem Vater angemeldet der mir zusätzlich auch noch sehr ähnlich sieht:

Hier meine Fragen:

Ist es möglich, dass mein Vater als Halter auch automatisch als Fahrzeugführer beschuldigt wird? Was ist wenn er einfach kommentarlos die 70-80€ plus Punkt übernimmt?

Wird automatisch eine Überprüfung des Bildes durchgeführt?


Es tut mir sehr Leid und es ist mein erstes Vergehen dieser Art. Aber deshalb ein Aufbauseminar Probezeitverlängerung auf mich zu nehmen wäre sehr schade.

Ich hoffe auf kompetente Antworten

Lg

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16.06.2015, 21:55 Uhr

zu: A-Verstoß in der Probezeit/Vater Fahrzeughalter

Dein Vater wird einen Anhörungsbogen erhalten. Je nachdem was dort angegeben ist ...

Genaues weiß man allerdings nicht und eine Beratung darf sowieso nicht stattfinden ;) Ansonsten rufst du uns kurz an, wenn du den Bußgeldbescheid erhalten hast: http://www.bussgeldengel.de/ Ist kostenlos und dann findet sich sicherlich ein passender Weg!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?

Nach einem Jahr

Nach zwei Jahren

Nach fünf Jahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren