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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Borisss
27.05.2015, 10:23 Uhr

Gabelstapler - Fahrschule auch privat nötig?

Hallo zusammen, um mich kurz zu fassen:
In meiner Familie steht in Kürze ein grosses Fest an und für die ganze Logistik dachte ich, man könnte ja auch einfach einen Stapler mieten. Ich hab da auch etwas Passendes gefunden (http://www.hks-hyster.ch), als ich auf der Suche nach einem Gabelstapler als Elektrostapler war. Nun meine Frage: ich bin schon häufig Stapler gefahren, habe aber kein Staplerschein. Benötige ich für den privaten Gebrauch einen Führerschein?

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15.06.2015, 10:39 Uhr

zu: Gabelstapler - Fahrschule auch privat nötig?

Hi Boriss,
wenn du den Gabelstapler Privat führst brauchst du nur einen Führerschein der Klasse L ist beim normalen PKW mit drin. Ansonsten brauchst du den Flurförderschein nach DGUV Grundsatz 308 - 001 vormals BGG 925.
Falls du es im Betrieb fahren willst schau mal her rein
http://bfs-staplerschein.de/ und frag ob dein Betrieb das unterstützt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann müssen Sie vor einem Bahnübergang warten?

Wenn sich die Schranken senken

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Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-012-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-012-B

Ich lasse den blauen Pkw abbiegen

Das Motorrad darf vor mir abbiegen

Der blaue Pkw muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

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Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden