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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Horst240
01.03.2015, 17:16 Uhr

Alkohol und Unfallrisiko im Straßenverkehr

Alkohol und Drogen gehören zu den Hauptunfallursachen im Straßenverkehr. Entsprechend hat der Gesetzgeber Grenzwerte für den Alkoholkonsum hinter dem Steuer festgelegt. Je nach Promille-Wert wird zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit unterschieden.

Alkohol am Steuer gilt als Unfallursache Nummer eins.
Alkohol am Steuer gilt als Unfallursache Nummer eins.
0,0 Promille-Grenze für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren

Aber schon bei Werten über 0,3 Promille kann bei auffälligem Fahrverhalten oder einem Unfall von einer relativen Fahruntüchtigkeit ausgegangen werden. Hier drohen dann ebenfalls der Führerscheinentzug, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe und 7 Punkte in Flensburg..

Quelle: http://geldverdieneninfo24.coverblog.de/alkohol-un
d-das-unfallrisiko
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04.03.2015, 10:37 Uhr

zu: Alkohol und Unfallrisiko im Straßenverkehr

Und was ist jetzt die Frage?

Das Kopierte ist auch falsch. Mit 7 Punkten wird seit fast einem Jahr kein Straßenverkehrsvergehen mehr bestraft.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Seestern
16.09.2015, 20:05 Uhr

zu: Alkohol und Unfallrisiko im Straßenverkehr

hi,

cih trinke generell nich wenn ich mit dem Auto oder Rad unterwegs bin. Und da finde ich die Strafen auch gerechtfertigt. Wer fahrlässig mit dem Leben anderer umgeht, sollte bestraft werden.

LG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Laoy
17.09.2015, 22:34 Uhr

zu: Alkohol und Unfallrisiko im Straßenverkehr

Neben Alkohol sollte man auf jeden Fall auch sogenannte Räuchermischungen (Legal Highs) auf gar keinen Fall nutzen, wenn man Auto fährt. Diese sind zwar nicht so einfach nachzuweisen, aber man ist nach dem Konsum auf keinen Fall Fahrtüchtig. Infos dazu findet man hier: http://raeuchermischungen-cannabis-ersatz.de/raeuc
hermischungen-cannabisersatz-mpu

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte

Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich Kindern, die auf dem Gehweg spielen. Wie müssen Sie sich verhalten?

Nur kräftig hupen und weiterfahren

Unverändert weiterfahren, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern

Langsamer fahren und bremsbereit sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-101 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe außerorts benutzt werden?

Als Rufzeichen

Als Ãœberholsignal

Als Warnsignal