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Das FAHRTIPPS-Forum
 Struppi
01.01.2015, 01:05 Uhr
Mindestbreite der verbleibenden Fahrspur beim Parken
Liebes Forum,
da der zu diesem Thema hier bereits gelaufene Beitrag damals nicht mit letzter Sicherheit ergab, wie groß die Restbreite der Fahrbahn sein muß, damit ein Parken erlaubt ist, kann ich das jetzt hier nachliefern (der Beitrag ließ sich leider nicht mehr ergänzen/ließ keine weiteren Antworten zu):
Da Fahrzeuge in Deutschland nicht breiter als 2,55 m sein dürfen und ein Sicherheitsabstand von 0,5 m beim Durchfahren gewährleistet sein muß (25 cm links, 25 cm rechts), muß, um auf der betreffenden Straße regulär parken zu dürfen, die vom äußersten Rand des Außenspiegels bis zur Bordsteinkante/Fahrbahnbegrenzung der Gegenseite verbleibende Fahrbahnbreite mindestens 3,05 m betragen.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B / 3 Fehlerpunkte
Wer hält falsch?

Der rote Pkw
Der gelbe Pkw
Beide Pkw
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte
Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?
Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können
Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind
Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-118 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren?

Motorräder
Lkw
Pkw
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