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22.05.2014, 16:30 Uhr

PP A1

Ich hatte heute PP, ich habe alle Übungen gemacht mein Fahrlehrer sagt noch es hat gepasst und der Prüfer kreuzt dann einfach an das die nicht gepasst haben weil es nicht schon ausgesehen hat, dann war ich noch an einer Kreuzung und der Gegenverkehr hatte eine rote Ampel als ich über die Kreuzung gefahren bin kam der Gegenverkehr (die Autos waren noch c.a 200m weg) und das Fahrschulauto ist auch noch hinterhergekommen und der Prüfer sagt dann das ich jemanden die Vorfahrt genommen habe.
Er hat dann noch angekreuzt das ich zu langsam gefahren bin obwohl ich mit 80 um die Kurven gefahren bin und er sagt es ist zu langsam und er hat noch Gefährdung oder Schädigung angekreuzt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
23.05.2014, 23:13 Uhr

zu: PP A1

Ich zitiere mal eben:
*ich habe alle Ãœbungen gemacht mein Fahrlehrer sagt noch es hat gepasst *

Dass du die geforderten Ãœbungen zeigtest, glaube ich dir gern.
Aber vielleicht hast du die Betonung falsch gesetzt:
Zwischen
» mein Fahrlehrer sagt noch es hat gepasst«
und
» mein Fahrlehrer sagt noch es hat gepasst«
liegen himmelweite Unterschiede.
So ein Prüfungsergebnis ist (nicht nur) abhängig davon, ob und welche Fehler gemacht wurden, sondern auch vom Gesamteindruck(!), den der Prüfer vom Prüfling hatte.

Sehe ich es richtig, dass sich eine Begeisterung (über deine Grundfahrübung), auch bei deinem FL anders gezeigt hätte als ein "noch gepasst", oder auch nur "hat gepasst"? ?!


* nicht gepasst haben weil es nicht schon ausgesehen hat*

"weil nicht schön ausgesehen" gibt es nicht, auf dem Prüfungsprotokoll, kann daher auch nicht angekreuzt werden.
Beispiel dafür sind die Kreisfahrten:
Mag sein, dass du nen hübschen Kreis fuhrst, bei dem es aber an Schräglage fehlte. Das sieht nicht schön aus. Im Prüfprotokoll würde aber nicht stehen:
"Sah nicht schön aus", sondern "unzureichende Schräglage".


*der Gegenverkehr hatte eine rote Ampel*

Woher weißt du das? Warst du Linksabbieger?
Wie äußerte sich dein FL zu diesem Punkt, der alleine schon zum Nichtbestehen reichte. Denn aus dem wird der Vorwurf der Gefährdung entstanden sein.


*Er hat dann noch angekreuzt das ich zu langsam gefahren bin obwohl ich mit 80 um die Kurven gefahren bin*

Wir kennen weder den Verlauf der Kurve, noch die Witterungs- und Sichtverhältnisse, noch die Beschaffenheit des Untergrundes usw.
Wenn die Kurve agO so harmlos war, dass die Kurve nicht durch Schilder geschwindigkeitsreduziert war (und die anderen Faktoren optimal!), gibt es keinen Grund dafür, die Geschwindigkeit zu unterschreiten.
Du hast es um 20% getan.
Das wird dann als Zeichen der Unsicherheit und Angst gewertet.
Zeigt sich das am Tempo, fällt es unter den Begriff
"nicht angepasste Geschwindigkeit" , laut den Prüfungsrichtlinien.
Zu flottes Tempo, wegen Übermut und Risikofreude, fällt übrigens unter den gleichen Punkt. :o/


Was du dir bei der nächsten Prüfung besser verkneifen solltest (einmalig oder gehäuft) kannst du der Prüfungsrichtlinie entnehmen:
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/pruefungsric
htlinie.php?nr=5.17


Für den nächsten Anlauf wünsche ich dir viel Erfolg!

Die Linke zum Gruße in den Wind

Peg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B

Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen

Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen

Vorsichtig an dem stehenden Pkw vorbeifahren, weil plötzlich Gegenverkehr auftauchen könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124

Hier beginnt eine Zone mit einer

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h