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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chillabelle
12.04.2014, 19:13 Uhr

ab wann muss ich meinen Führerschein abgeben

Hallo liebes Forum

ich hatte letztes Jahr einen schweren Verkehrsunfall. Wir hatten in Bulgarien eine Jeepsafari gebucht und das Auto war nicht ganz intakt. Wir sind auch nicht selbst gefahren.
Leider habe ich erhebliche Verletzungen davon getragen.
Der rechte Fuß ist zertrümmert und meine linke schulter.
Das ich zur zeit nicht fahren sollte ist mir klar und mache ich auch nicht.
im Herbst bekommte ich eine schulterprothese, weil ich 70% bewegungsverlust habe.
mein oberes sprunggelenk wird auch noch versteift.
Nun meine Frage:
Sollte ich besser meinen Führerschein abgeben, weil ich demnächst eine Prothese habe und einen versteiften Fuß?
Ich müsste die bremskraft übers Knie verteilen...

vielen Dank und liebe WE Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
13.04.2014, 22:03 Uhr

zu: ab wann muss ich meinen Führerschein abgeben

Je nach Behinderung gibt es passende Fahrzeuge, die es dem Fahrer durch Umbauten ermöglichen selbst mobil zu bleiben.
Würdest du deine Fahrerlaubnis abgeben, würdest du sie nicht mehr besitzen.
Müsstest sie also komplett neu machen, wenn dich doch wieder der Wunsch nach Mobilität überkommt.
Würdest du die Fahrerlaubnis behalten, würdest du auf einem speziell umgebauten Fahrzeug geschult und geprüft - und deiner weiteren Mobilität stünde nichts mehr im Wege.

Es ist sicherlich löblich von dir, im derzeitigen Zustand aufs Fahren zu verzichten und auch die Genesung abzuwarten - aber einen so weitreichenden Entschluss -wie die Abgabe der Fahrerlaubnis- würde ich an deiner Stelle nun noch nicht fällen,
sondern sehen, wie es die Experten beurteilen, wenn dein Zustand bestmöglich erreicht ist.
Google mal nach "Handicap-Fahrschule". Da ist ne Menge möglich. :o)

Ich wünsche dir von Herzen, dass sich der Fzg-Verleiher nicht aus seiner Verantwortung schleichen konnte und du -neben den körperlichen Einbußen- nicht auch unmäßig schwer finanziell belastet, aus der Sache heraus kommst.

Für deine Wiederherstellung und den weiteren Lebensweg alles Gute

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14.04.2014, 09:59 Uhr

zu: ab wann muss ich meinen Führerschein abgeben

Vielleicht habe ich den Kern deiner Frage aber auch umschifft. :o(

Wenn die Betonung auf dem "muss" in der Frage liegt, also nicht in deiner eigenen Moral, so liegt die Entscheidung zuerst bei den Ärzten, die eine Meldung an die Führerscheinstelle machen KÖNNTEN, später dann in den Händen des Gutachters, der feststellt, welche technischen Hilfen notwendig sind, damit du ein Fahrzeug sicher steuern kannst. Dann kommt die Ausbildung auf dem entsprechend umgerüsteten Fahrzeug und die Prüfung, bei der du den Prüfer von deinem Können überzeugst.

Lasse dir es anhand (m)eines Beispieles erklären:
Im Sommer `09 erkrankte ich an einer Entzündung des Rückenmarkkanales.
Die sorgte dafür, dass mir EINIGES an Kraft und vor allem Sensibilität des (besonders!) linken Beines verloren ging.
Mein behandelnder Neurologe wusste von meinem geliebten Hobby, dem Motorrad fahren, machte das aber nie zum Thema.

Ganz anders die Neurologin, die mich 6 Monate später während der Reha betreute.
Sie war kurz davor, mir die Fahrerlaubnis der Klasse A entziehen zu lassen und machte daraus auch keinen Hehl. :o(
Erst als ich ihr hoch und heilig versprach, mich mit der Maschine erst dann wieder on Tour zu begeben, wenn mir ein befreundeter FL bestätigte, die Grundfahrübung prüfungsgerecht absolviert zu haben, flog ihr Zeigefinger auf mich und sie sagte:
"DAS hält mich von der Meldung an die Führerscheinstelle ab!"
:oD

Merke:
Ärzte können und dürfen sich selbst von ihrer Schweigepflicht entbinden, wenn sie das Gefühl haben, dass sich ihr Patient -entgegen der ärztlichen Empfehlung (verbieten können sie nicht!)- ans Steuer oder den Lenker begeben wird.

Passe also fein auf mit dem, was du den Ärzten mitteilst, bevor du selbst weißt, was dir die Genesung an Fähigkeiten wieder gibt, die du derzeit verloren hast.
Wähle -wenn nötig- lieber den Weg der Freiwilligkeit dich checken zu lassen, bevor dir die (wenn auch ungenutzte) Fahrerlaubnis genommen wird.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
14.04.2014, 10:20 Uhr

zu: ab wann muss ich meinen Führerschein abgeben

Nachtrag:
Ich fahre erst seit 2011 wieder Touren. Auch wenn sie weniger "spritzig" sind, als sie vor der Erkrankung waren.
Aber ich hielt und halte mich an den Grundsatz, immer in einem Zustand zu fahren, der mir ein (für mich und andere) gefahrlose Führen des Fahrzeuges erlaubt.
Ein Grundsatz, der schon von Grippe-Erkrankten oder Gipsarmträgern gerne ignoriert wird.
Habe Geduld, mit dir und deinem Körper.

Alles Gute!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
15.04.2014, 08:10 Uhr

zu: ab wann muss ich meinen Führerschein abgeben

"Aber ich hielt und halte mich an den Grundsatz, immer in einem Zustand zu fahren, der mir ein (für mich und andere) gefahrlose Führen des Fahrzeuges erlaubt."
Das fordert natürlich auch das Gesetz. Man muss das Fahrzeug ständig beherrschen können. Spätestens bei einem Unfall könnte es also erhebliche Probleme geben, wenn das nicht der Fall ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern peddigraf
28.05.2014, 11:41 Uhr

zu: ab wann muss ich meinen Führerschein abgeben

Den FS solltest Du freiwillig abgeben kurz bevor der Bestatter deine Kiste zumacht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kochi
22.10.2014, 16:46 Uhr

zu: ab wann muss ich meinen Führerschein abgeben

Finde auch nicht, dass du deinen FS jetzt freiwillig abgeben solltest. Da würde ich wirklich warten. Und wenn du dich soweíeso nicht ans Steuer setzt ists doch auch ok.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chelli
15.12.2014, 14:29 Uhr

zu: ab wann muss ich meinen Führerschein abgeben

Ich würde das von einem Arzt einschätzen lassen. Wenn der meint, du solltest besser nicht mehr fahren, dann würde ich den Führerschein abgeben.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-108-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-108-B

Der entgegenkommende Pkw

Ich selbst

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen berücksichtigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002

Bei längerer Betätigung der Bremse kann die Bremswirkung nachlassen

Die Bremswirkung wird besser, wenn kein Getriebegang eingelegt ist

Der Bremsweg ist im Gefälle länger als in der Ebene

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-013-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-013-B

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