Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Katze85
12.02.2014, 00:55 Uhr

Hilffeee!!!Drigend!!Bitte schnell antworten!!!Bin grad total am Ende!!!

Ich hab eine Frage: Wenn schriftlich eine Ratenzahlung vereinbart wurde, kann dann bei einem Fahrschulwechsel und einer hohen abschlussrechnug auf einemal alles gefodert werden?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
12.02.2014, 05:20 Uhr

zu: Hilffeee!!!Drigend!!Bitte schnell antworten!!!Bin grad total am Ende!!!

Im Zivilrecht wird aber die gesamte Summe fällig, wenn einer der Vertragspartner den Vertrag kündigt. Da Du den (Ausbildungs-) Vertrag kündigst, ist es nur recht und billig, wenn der andere Vertragspartner seine bis dahin (wahrscheinlich zinslos) gestundeten Forderungen sofort fällig stellt.

Ich glaube nicht, dass dem Vertrag bzw. den AGB der Fahrschule etwas anderes zu entnehmen ist. Aber Nachlesen kann hier weiterhelfen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
12.02.2014, 08:37 Uhr

zu: Hilffeee!!!Drigend!!Bitte schnell antworten!!!Bin grad total am Ende!!!

Sehe ich auch so, wie @ Wackeldackel.
Auch wenn bzgl. Ratenzahlung nichts Genaues in den AGB zu finden ist (hier ein Link dazu: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/AGB.pdf ) so scheint doch Punkt 6 zu gelten.
Mal davon ganz abgesehen, ist es hier nicht selten so, dass sich die Folgefahrschule bei der Vorgänger-FS erkundigt, ob noch Rechnungsbeträge offen stehen.
Oft wird die Annahme des Möchte-Gern-Fahrschülers abgelehnt, wenn das der Fall sein sollte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
12.02.2014, 08:53 Uhr

zu: Hilffeee!!!Drigend!!Bitte schnell antworten!!!Bin grad total am Ende!!!

Ob du die Voraussetzungen erfüllst und deine Nachfolgefahrschule mit dem Programm "Starthilfe" zusammen arbeitet, um selbst kein Risiko bzgl. der Zahlungen einzugehen, solltest du vll. erfragen.
Hier geht`s zum Projekt:
http://www.fahren-lernen.de/Fahrschüler/Rundumd
enSchein/Starthilfe.aspx

Der Vogel-Verlag hat nen guten Ruf, was die FS-Ausbildung angeht, und viele Fahrschulen arbeiten mit ihm zusammen.
Chancen können also bestehen ....

Aber wie wäre es denn, wenn du zuerst einmal die Fragen in deinem anderen Thread beantwortest?
Nicht, dass der FS-Wechsel am Ende doch nichts bringt.
Schließlich hast du dort geschrieben, dass du schon andere Fahrschulen abgeklapperst hast, die aber auch nicht besser sind ....
Wer kündigte den Vertrag?
Du, oder die Fahrschule? Wo doch schon der 1. FL "keinen Bock mehr" hatte?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
14.02.2014, 20:39 Uhr

zu: Hilffeee!!!Drigend!!... Solche Fragenden liebe ich :o/

Zuerst ne "einfache" Frage stellen, dann eine als höchste Dringlichkeitsstufe kennzeichnen, aber es überhaupt nicht einsehen, auf die von der anderen Seite gestellten Frage einzugehen, oder ein Danke rüber kommen lassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
15.02.2014, 16:46 Uhr

zu: Hilffeee!!!Drigend!!Bitte schnell antworten!!!Bin grad total am Ende!!!

@Peg;
entweder hat Katze den Kopf mit der augenscheinlich so wichtigen Fahrschule voll und kann deswegen nicht angemessen reagieren oder der/die Katze ist auch im reallife genauso höflich und unkompatibel, dass eben allerorten (wie auch in der/den Fahrschule/n) immer wieder ungeahnte Probleme, wie aus dem Nichts, auftauchen...

WD :)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-006 / 3 Fehlerpunkte

Eine Straßenbahn fährt in der Fahrbahnmitte und erreicht eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich kurz vor dem Stillstand der Straßenbahn?

Ich bleibe hinter der Straßenbahn, um die Fahrgäste nicht zu gefährden

Ich brauche die Fahrgäste in dieser Situation nicht zu beachten, weil sie die Fahrbahn noch nicht betreten dürfen

Ich überhole die Straßenbahn, weil diese noch nicht steht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B

Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen

Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen

Vorsichtig an dem stehenden Pkw vorbeifahren, weil plötzlich Gegenverkehr auftauchen könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen