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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ingmar Anhold
09.12.2013, 19:21 Uhr

Auf dem Gehweg überholt

Moin,
Zugegeben habe ich mir folgende dumme Sache erlaubt:
Auf der Straße hat ein Auto geparkt, von vorne kamen in Abständen Autos entgegen. Da ich es eilig hatte und ohnehin schon völlig im Stress habe ich dann (arg!) kurzerhand das parkende Auto rechts überholt und dabei natürlich den Gehweg benutzt. Danach bin ich normal weiter.
Es war kein Passant oder Radfahrer in der Nähe, jedoch bog just in dem Moment meiner Untat die Polizei um die Ecke, hat mich aufgegriffen und zurecht gewiesen. Mal ehrlich, war eigentlich auch gut so, da dies in der Tat ein absolutes no-go ist.
Bei der Befragung stammelte ich rum, dass man auf der Straße ja nicht parken dürfe. Nicht als Rechtfertigung sondern habe ich halt gesagt weil man ja irgendwas sagt.
Das brachte die Beamten noch mehr in Rage und sie kündigten an die Sache zur Prüfung vorzulegen, sodass ich den Führerschein neu machen müsse. Das kam mir dann komisch vor. Ein Haufen Punkte und ein Batzen Geldstrafe macht ja echt Sinn, aber völliger Führerscheinverlust ist ja doch etwas arg aus meiner Sicht. Wie seht Ihr das?
Probezeit bin ich schon lange raus, keine verkehrsrechtliche Vorbelastung nur Blitzer hier und da.
Grüße!
Ingmar

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10.12.2013, 19:56 Uhr

zu: Auf dem Gehweg überholt

Ich glaube, du bist einem bellenden Hund begegnet, @Ingmar Anhold.
Was laut Bußgeldkatalog fürs Befahren von Gehwegen vorgesehen ist, lautet:

A. Zuwiderhandlungen gegen § 24 StVG
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
2 Vorschriftswidrig Gehweg, Seitenstreifen (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen), Verkehrsinsel oder Grünanlage benutzt 10 Euro
2.1 â EURO“ mit Behinderung 15 Euro
2.2 â EURO“ mit Gefährdung 20 Euro

Was dem Polizisten sonst so in den Kopf geschossen sein mag ( besondere Aggression?) kann ich nicht sagen.
Sollte er aber tatsächlich -was ich bezweifeln möchte(!)- eine Meldung an die FsSt machen, könnte der Sachbearbeiter einen Check anordnen.
Der würde sich dann MPU nennen. Unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich.
Wenn du Rechtsschutz (ohne SB) versichert bist, würde ich mal nen Anruf zum Fachanwalt tätigen.
Wenn nicht, erst einmal abwarten und Tee trinken ODER mal die Frage ins VP stellen.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=i
dx

Da springen genügend (Fach)Anwälte mit Helfersyndrom herum, die sich sicher auch deinem Problem gerne, hilfreich und kostenfrei annehmen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126

Es muss mit mindestens 35 km/h gefahren werden

Es darf nicht schneller als 35 km/h gefahren werden

Auf eine Bundesstraße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, um einen Nachfolgenden nicht zu behindern

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, weil die Kinder bestimmt stehen bleiben

Sofort stark bremsen und bremsbereit bleiben