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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wissen90
13.06.2013, 10:44 Uhr

Unfall

guten morgen,

mir ist letzte woche etwas unglückliches und ungeplantes passiert. ich war mit einem freund und ner freundin unterwegs und wir hatten einiges getrunken. spät wollten wir uns aufm weg nach hause machen und der freund wollte sein auto nicht stehen lassen und überredete uns mit ihm doch mitzufahren. die freundin auf dem beifahrersitz, ich hinten fuhren dann irgendwann doch mit.

auf dem weg nach hause kam er mit dem auto ins schleudern und überschlug sich halb. ich riss mich panisch ausm auto und holte die beiden auch da raus. nachdem ich einen fußgänger zu uns laufen sah, rannte ich panisch weg.

jetzt zu meiner frage: habe ich rechtlich was zu befürchten? hier sind ja meiner meinung nach zwei dinge zu beachten. erstens, dass wir zu dem betrunkenen freund ins auto gestiegen sind und zweitens, dass ich nachdem ich die beiden ausm auto geholt habe panisch weggerannt bin...

diese sache macht mich sehr fertig und deshalb würde ich mich über jede kompetente antwort freuen.

gruß, wissen90

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13.06.2013, 12:33 Uhr

zu: Unfall

Für das Mitfahren straft dich nur das Leben, aber kein Richter.

Anders könnte (mehr: wird wohl!) das mit dem Wegrennen sein.
Wie waren die beiden drauf, als du sie aus dem Auto geholt hast?
War einzig das Blech verknautscht, so dass sie deine Hilfe für das Öffnen der Türen brauchten - waren sonst aber topfit?

Wenn nicht, könntest du ernsthafte Schwierigkeiten bekommen:
»Das Strafgesetzbuch (StGB) sanktioniert unterlassene Hilfeleistung gemäß § 323c mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe. Der Straftatbestand basiert darauf, dass in einem Unglücksfall ein Mindestmaß an Solidarität gesichert werden soll, indem die Verletzung der Hilfspflicht bei Unglücksfällen unter Strafe gestellt wird. (...)
Für eine Strafbarkeit gemäß § 323c StGB wird bedingter Vorsatz vorausgesetzt. Der Täter muss mit Wissen und Wollen keine Hilfe geleistet haben, obwohl er sowohl die Gefahrenlage als auch, dass er zur Hilfe fähig ist, erkannt und die Folgen billigend in Kauf genommen hat.«


Deine Hilfe hätte zB das Absetzen des Notrufes und das Absichern der Unfallstelle beinhalten können.

Nach dem ganzen Sachlichen, nun mal ein persönlicher Kommentar:
Für Menschen, die ich als Freunde bezeichnen würde, täte ich ALLES, ohne überhaupt einen Gedanken über Wegrennen (oder das eigenes Risiko) zu vergeuden.
Im Umkehrschluss:
Ein Mensch, der mich in der Situation der Not allein lässt, wäre für mich kein Freund mehr.

Wie geht es den beiden heute?

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13.06.2013, 12:51 Uhr

zu: Unfall

Nachtrag:
Den zitierten Text (und weitere Erklärungen) findest du in folgender Verlinkung:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/unterlassene-hilf
eleistung-unfallflucht-erste-hilfe-kann-leben-rett
en_002392.html

Und das »Deine Hilfe hätte zB das Absetzen des Notrufes und das Absichern der Unfallstelle beinhalten können.«, sollte das Mindeste darstellen, wenn dir das Lagern und Versorgen der Verletzten (aus welchen Gründen auch immer) nicht möglich gewesen wäre. Für das Nichthandeln würdest du aber seeeeehr gute Gründe benötigen ....

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18.06.2013, 10:19 Uhr

zu: Unfall

nich cool. ein kumpel von mir wollt auch ma noch ans steuer obwohl er bier und vodkaredbull getrunken hatte. als er drin saß und nich mehr sicher war wo jetz das gas und wo die bremse is, ham wir ihn dann doch noch überredet seine karre stehn zu lassen und taxi zu bestelln. war ach besser so. is echt teuer aber alter, in der fahrschule lernt man echt nich umsonst, dass man mit promille nich fahren soll. Aber v a warum bist weggerannt? klar, panik und so. aber du kannst doch deine freunde da nich liegenlassen. Oder gings denen gut? ich hoff du machst so was nich nochmal und nimmst nächstes mal gleich ne taxe oder den bus. Wie fanden denn die freunde die aktion???

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