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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern heinz_i2
18.04.2013, 20:22 Uhr

Mexikanischer Führerschein in Deutschland

Hallo Leute,

ich bin gerade für ein Jahr in Mexiko un werde dieses Sommer wieder zurück nach Deutschand fliegen. Ich habe schon in mehreren Beiträgen gelesen, dass man mit dem mexikanischen Führerschein 6 Monate in Deutschland fahren kann. Allerdings bin ich erst 17 un habe natürlich noch keinen deutschen Führerschein. Ich werde nämlich erst im November 18. Kann ich trotzdem hier in Mexiko bevor ich zurückfliege einen Führerschein machen un dann 6 Monate in Deutschland fahren ?

Grüße
heinz_i2

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23.04.2013, 04:02 Uhr

zu: Mexikanischer Führerschein in Deutschland

Moin Heinz!

Ich war auf der Suche nach dem gleichen Thema, da ich mich in der gleichen Situation befinde. Schüleraustausch mit Rotary.

Ich bin dabei auf das hier gestoßen:

Gemäß § 29 dürfen Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis im Umfang ihrer Berechtigung in Deutschland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie sich hier nur vorübergehend (weniger als 185 Tage im Jahr) aufhalten bzw. bis sie nach Wohnsitznahme ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen (maximal jedoch sechs Monate nach Wohnsitznahme). Die Berechtigung besteht unab-hängig von den in Deutschland geltenden Mindestalterregelungen.
Der überwiegende Teil der in Rede stehenden Personen verlagert hierbei seinen ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland.
Dadurch entsteht folgende Situation: Fahrerlaubnisinhaber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in Deutschland zunächst sechs Monate lang allein ein Kraftfahrzeug führen, sofern nicht die ausländische Fahrerlaubnis eine entsprechende Auflage enthält. Möchten sie diese Fahrerlaubnis nun umschreiben, müssen sie in der Regel bis zum Erreichen des hier vorgeschriebenen Mindestalters warten, ggf. also bis zu sechs Monate mit dem Fah-ren â EUROžpausierenâ EUROœ. Diese nachträgliche Einschränkung der Rechte ist häufig nur schwer vermit-telbar.
Vor dem Hintergrund, dass der betroffene Personenkreis in Zukunft gesichert die Möglichkeit hat, die ausländische Fahrerlaubnis nach Umschreibung im Rahmen des â EUROžBegleiteten Fahrens ab 17â EUROœ zu nutzen, ist es auch nicht mehr gerechtfertigt, die Fahrberechtigung bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres uneingeschränkt anzuerkennen und den betroffenen Perso-nenkreis gegenüber deutschen Fahrerlaubnisinhabern besser zu stellen. Hat nach bisheriger Rechtslage das Interesse überwogen, den jungen Fahrerlaubnisinhabern so viel Fahrpraxis wie möglich zukommen zu lassen (was bisher bei einer Anerkennung der Fahrberechtigung erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres nicht möglich war), so ist mit der Verankerung des â EUROžBe-gleiteten Fahrens ab 17â EUROœ im Dauerrecht bereits ab Vollendung des 17. Lebensjahres die Um-schreibung der Fahrerlaubnis möglich und damit der weitere Erwerb von Fahrpraxis gesichert.
Dass Fahrerlaubnisinhaber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, hier zukünftig keine Kraftfahrzeuge mehr füh-ren dürfen, ist im Interesse der Verkehrssicherheit hinnehmbar, zumal hiervon nur Personen betroffen sind, die eine Fahrerlaubnis aus Nicht-EG-/EWR-Mitgliedstaaten besitzen. Die An-zahl der Betroffenen dürfte daher gering sein.
Zur Gewährleistung des Besitzstandes für Personen, die bereits nach Deutschland eingereist sind, wird das Inkrafttreten dieser Regelung auf den 1. Juli 2011 gesetzt.

Ich hoffe das hilft dir was. Ich werd auch mal in Deutschland beim Straßenverkehrsamt nachfragen, mal gucken was die dazu schreiben.

Grüße
Hans-Wurst

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25.04.2013, 22:29 Uhr

zu: Mexikanischer Führerschein in Deutschland

Vielan Dank Hans-Wurst!

" Fahrerlaubnisinhaber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in Deutschland zunächst sechs Monate lang allein ein Kraftfahrzeug führen, sofern nicht die ausländische Fahrerlaubnis eine entsprechende Auflage enthält. Möchten sie diese Fahrerlaubnis nun umschreiben, müssen sie in der Regel bis zum Erreichen des hier vorgeschriebenen Mindestalters warten, ggf. also bis zu sechs Monate mit dem Fah-ren â EUROžpausierenâ EUROœ. "

Wenn ich also im Juli nach Deutschland zurückfliege und mir vorher einen mexikanischen Führerschein besorge, kann ich laut diesem Absatz 6 Monate in Deutschland fahren und ihn dann im Dezember in einen deutschen Fürherschein umschreiben lassen, da ich zu diesem Zeitpunkt bereits 18 geworden bin.
Würde das so funktionieren, oder gilt diese Regelung nun doch nicht, weil ich meinen Wohnsitzt nicht von Mexiko nach Deutschland verlege oder weil ich mich nicht nur für eine bestimmte Zeit in Deutschland aufhalte ?

Gruß
heinz_i2

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