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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern elmshorn5583
13.03.2013, 16:57 Uhr

Ich brauche Rat (Führerschein trotz Sehschwäche)

Hallo

Ich habe leider keine Ahnung ob Ich hier ansatzweise richtig bin mit meiner Frage , aber ich habe kein anderes wirklich passendes Forum gefunden und ich habe echt lange gesucht.

Ich bin (knapp 30) Brillenträgerin , und mir wurde von einigen Augenärzten gesagt ich solle lieber keinen Führerschein machen.
Also Fakt ist schon einmal , das ich von mir aus schon mal im dunkeln nicht fahren wollen würde , daher Frage 1: Kann man generell einen Führerschein machen der auf Tagfahrten ausgerichtet ist?


Zu meinen Augen: Insofern sich hier jemand mit Augen auskennt mal meine Werte:

R: 8,25 -5,50 135°
L: 7,50 -3,75 50°

Ich habe auch eine Hornhautverkrümmung , habe die Werte eigentlich nie so wirklich verstanden.
Wieviel % braucht man denn nun eigentlich bei einem Sehtest um einen Füherschein machen zu dürfen?

Ich hoffe das hier meine Fragen zumindest zum Teil beantwortet werden können.

MFG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
13.03.2013, 19:33 Uhr

zu: Ich brauche Rat (Führerschein trotz Sehschwäche)

Für den Führerscheinerwerb ist es (fast) ohne Bedeutung, über welche Dioptrinwerte deine Brillengläser verfügen.
Viel wichtiger ist, wie sie deine Sehkraft ausgleichen.
Kommst du mit Sehhilfe an Werte eines Normalsichtigen, sind keine Schwierigkeiten zu erwarten.
Einzig auf dem FS-Kärtchen wird ne Kennziffer zu finden sein, die dich zum Tragen einer geeigneten Sehhilfe verpflichtet.

Anders,wenn du die Normwerte trotz passender Sehhilfe nicht erreichst.
Dann wird ein augenärztliches Gutachten gefordert.
Das lässt noch ein wenig Spielraum zu. Denn da kann (im Gegensatz zum einfachen Sehtest), zB eine Schwachsichtigkeit des einen Auges, durch eine ausreichende Sehkraft des anderen Auges ausgeglichen werden. So kommen uU auch Einäugige an einen Führerschein, wenn auch nicht unbedingt für alle Klassen.

Die gesetzlichen Anforderungen findest du in der Fahrerlaubnisverordnung Anlage 6: http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_06.php

Zu deiner Dämmerungssehschwäche:
Es gibt tatsächlich eine Kennziffer, die dir einzig das Fahren bei Tageslicht erlaubt. Sie lautet 05.01. : http://www.allrad-limbach.de/de/04_umbauten/pdf/ke
nnziffern.pdf


Viel Erfolg wünsche ich dir.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stulli947
26.04.2013, 09:04 Uhr

zu: Ich brauche Rat (Führerschein trotz Sehschwäche)

Also bei den Werten ist ja auf jeden Fall eine Sehhilfe Pflicht.
Ab einem 10er Dioptrienwert ist man blind, glaub ich.
Aber die Links sind ja auch selbsterklärend.

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