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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Babsi89
24.01.2013, 09:08 Uhr

Führerschein beantragen

Hallo, ich habe mich im Oktober bei der Fahrschule angemeldet und habe den Führerschein dann auch gleich in der Zulassungsstelle beantragt. Dort wurden dann meine Daten aufgenommen und ich habe angegeben, dass ich meine Führerscheinprüfung nicht vor dem 19.01.2013 schaffen werde. Dann meinten sie, ich muss mein Passfoto wieder mitnehmen und muss nach dem 19.01.2013 wiederkommen mit dem Foto und einem Schreiben von der Fahrschule. Nun habe ich in der Zulassungsstelle angerufen und da wurde mir gesagt, dass ich erst meine praktische Prüfung bestehen muss und dann muss ich mit der Prüfungsbescheinigung und dem Passfoto wiederkommen und erst dann wird der Führerschein beantragt und das ganze dauert dann 4 bis 6 Wochen bis der Führerschein fertig ist. Oder ich hätte schon im Oktober einen vorläufigen Führerschein beantragen sollen, das hätte dann natürlich noch einmal extra gekostet. Und sie meinten, ohne bestandene Prüfung wird ja eh kein Führerschein beantragt.

Ist das jetzt durch die Änderung des Führerscheins oder kennen die sich selber nicht mehr aus?

Hat jemand die gleichen Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Liebe Grüße

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29.04.2013, 11:50 Uhr

zu: Führerschein beantragen

Hallo,

ich weiß nicht sicher, ob es von Bundesland zu Bundesland anderst gehandhabt wir (Vermutlich nicht). In BW ist es so, dass zuerst der Antrag abgeschickt werden muss mit:


  • Antrag
  • Passbild
  • Bescheinigung über LSM(Lebensrettende Sofortmaßnahmen)
  • Unter 18 Kopie des Ausweiß der Eltern

Nachdem dieser Antrag genehmigt wurde darf erst die Theorieprüfung gemacht werden.
Im Zuge der Genehmigung wird auch der Führerschein schon gedruck, deshalb die Unterschrift und das Passbild auf dem Antrag.

Der vorläufige Führerschein wird dann ausgestellt, wenn man z.B. Auto und Motorrad zusammen macht und angibt dass nur ein Führerschein gedruckt werden soll. Wenn man dann z.B. zuerst den Motorrad bestanden hat bekommt man nur eine Prüfungsbestätigung und kann sich dann auf der Führerscheinstelle einen vorläufigen Führerschein ausstellen lassen. Dies dauert 10 min. und dient dazu, dass man direkt fahren kann bis der Richtige gedruckt/bestanden ist.

Viele Grüße

Gero

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Welches Fahrzeug muss warten, wenn eine Baustelle die halbe Fahrbahn blockiert?

Das Fahrzeug, auf dessen Seite die Baustelle ist

Das Fahrzeug auf der freien Fahrbahnhälfte

Immer das kleinere Fahrzeug

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012 / 3 Fehlerpunkte

Womit darf man hier nicht fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012

Mit Leichtkrafträdern

Mit Mofas

Mit Kleinkrafträdern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich