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02.01.2013, 23:04 Uhr

Brauche euren Rat, heute eine glückliche Situation gehabt

Guten Abend, war heute mit einem Kollegen unterwegs und der hatte einen Firmenwagen mit, durfte auch mal fahren(versicherungstechnisch keine Probleme) und hab dann mal etwas kräftiger draufgedrückt, an der nächsten Ampel stand dann die Rennleitung neben mir. Sie haben mich belehrt und der Polizist meinte irgendwas von wegen "wenn sie nochmal auffällig werden können sie sofort ihren Führerschein verlieren." Stimmt das? Gibt es in Städten so ein Register, in denen diese "Belehrten" eingetragen werden? Oder war das jetzt nur eine Verwarnung, die keinerlei Folgen hat? Habe noch ein halbes Jahr Probezeit. Und bevor jetzt Kommentare wie "Oh mein Gott wie dumm kann man sein" etc. kommen, ich weiß dass so etwas falsch ist und bin normalerweise jemand, der die Verkehrsregeln nicht so sehr bricht. MfG

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15.01.2013, 00:34 Uhr

zu: Brauche euren Rat, heute eine glückliche Situation gehabt

Ich denke mal das war nur eine mündliche Verwarung . Das heißt beim nästen mal z.b in einer Radarkontrolle bist du Reif. Das dürfte so wie sich das anhört keine rechtlichen folgen nach sich ziehen den diePolizei braucht für den Geschwindigkeitsversoß ein eindeutiges beweismittel ( radarfoto, Laisermessung, ect.) und das liegt ja hier offensichtlich nich vor so dass aleine aus Beweimangeln nichts nachkommen dürfte.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-016 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten älterer Fußgänger ist an Zebrastreifen häufig zu beobachten?

Sie blicken weder nach links noch nach rechts

Sie kehren manchmal auf halbem Wege um

Sie betreten unerwartet die Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004 / 3 Fehlerpunkte

Was gilt nach diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004

Parken ist während des Einkaufens überall erlaubt

Höchstens mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Auf spielende Kinder achten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101 / 3 Fehlerpunkte

Was wird durch diese Verkehrszeichen angekündigt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101

Nach 100 m kann ohne anzuhalten weitergefahren werden

Nach 100 m folgt ein Stop-Schild

Nach 100 m folgt erneut das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"