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Das FAHRTIPPS-Forum
 Rockinboy61
02.11.2012, 14:40 Uhr
Befugnisse nach Neuerwerb des Führerscheins B
Hallo, kann ich jetzt 2012 Klasse A1 beantragen, wenn ich 1978 Klasse 4 gemacht hatte, diesen 1981 (Fahrerlaubnis für 2 Jahre entzogen) aber verloren hatte...und dann 1991 Klasse B gemacht habe, dabei aber nicht den alten Klasse 4 mit beantragt hatte? Bitte nur konkrete Aussagen, vielen Dank.
Viele Grüße Rockinboy61

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?

Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein
Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden
Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie überholen wollen?

Mit unsicherer Fahrweise des Radfahrers
Mit plötzlich auftauchendem Gegenverkehr
Mit Rutschgefahr und verlängertem Anhalteweg
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?
Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig
Die Regel "rechts vor links"
Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung
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