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20.10.2012, 22:48 Uhr

Verkehrspolizist bei Ampelausfall übersehen

Hallo!
Ich hatte vor 6 Wochen bei einem Ampelausfall den Verkehrspolizisten übersehen. Dieser stand nicht wie sonst üblich in der Kreuzungsmitte, sondern irgendwo viel weiter links. Von links war ich zusätzlich direkt durch die Sonne geblendet. Da alles frei war, bin ich nach rechts abgebogen und habe die Polizistin dann erst im Rückspiegel gesehen. Da war es dann zu spät. Angehalten wurde ich nicht und mein Gesicht war auch nicht zu sehen.

Nun bekam ich ohne Anhörung einen Bußgeldbescheid über €50,- 23,50 3 Punkte. Problem: Ich habe noch 6 Monate Probezeit. Folglich würde mir ein Aufbauseminar weitere 2 Jahre Probezeit drohen. Durch meine Arbeitszeiten bedingt (2 Jobs, 6Tage-Woche) wäre es mir aber nicht möglich zu den üblichen Uhrzeiten am Seminar teilzunehmen. Auch machen mir die weiteren 2 Jahre Probezeit Angst, da man dann einfach ängstlicher Fährt. Ich werde Einspruch einlegen.

Würdet Ihr das gleich über einen Anwalt machen oder erstmal selbst schreiben? Wie seht Ihr die Chancen da ohne Probezeitverlängerung und Aufbauseminar rauszukommen? Ich wäre sogar bereit stattdessen €1000,- Strafe zu zahlen.Ist es richtig, dass ich ohne beides davon kommen würde, wäre es nur bis €40,- Bußgeld ?
Danke.

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18.02.2015, 16:07 Uhr

zu: Verkehrspolizist bei Ampelausfall übersehen

Einen Einspruch bei so einem Fall würde ich immer mit einem Anwalt machen. Da wären ja sicher einige Kniffe nötig, um da ohne Probezeitmaßnahmen rauszukommen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auf dieser Straße besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B

Weil die Fahrbahnoberfläche uneben und unterschiedlich griffig ist

Weil eine Straßenbahn entgegenkommen könnte

Weil das Fahren auf den Schienen gefährlich ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen