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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Linchen
22.09.2012, 01:04 Uhr

Geblitzt in probezeit

Hallo,
Ich wurde heute abend auf dem weg nach Hamburg 2x geblitzt.
Das erste mal mit ca. 160 km/h , 120 km/h war erlaubt.
Das zweite mal mit ca 80 km/h am Ortseingang wo 50 km/h erlaubt sind.

-Bußgeld
-aufbauseminar
-Punkte

Das alles am Sanktionen ist mir klar.

Aber wie sieht es aus mit Fahrverbot?
Bitte schnell helfen, schonmal danke im voraus..

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gerry3107
22.09.2012, 09:46 Uhr

zu: Geblitzt in probezeit

Von mir aus : "Ja - unbedingt " !!!
Wie kann man in der Probezeit ( nicht nur dann ), sich gleich zwei solche Verstöße einfangen ? Ist für mich ehrlich gesagt, nicht nachvollziehbar.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
22.09.2012, 22:05 Uhr

zu: Geblitzt in probezeit

Gibt hier ein schönes Tool, dass man auch trotz, wie von Gerry angedeutet, fehlender Umsicht bedienen können sollte:
http://www.fahrtipps.de/bussgeldrechner/index.php

Bei dir sieht das ganze so aus:
1. 160km/h: Die von dir angesprochenen Konsequenzen
2. 80km/h: Nein, diese Zuwiderhandlung allein hat kein Fahrverbot zur Folge.

Aber: Wenn der Führer eines Kraftfahrzeugs innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der Entscheidung einen weiteren Tempoverstoß von mindestens 26 km/h begeht, wird gegen ihn wegen "beharrlicher Verletzung der Pflichten" in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat verhängt (§ 4 Absatz 2 der Bußgeldkatalog-Verordnung).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Linchen
08.10.2012, 21:01 Uhr

zu: Geblitzt in probezeit

aber solange der erste blitzer per post nciht eingegangen ist, ist er nciht rechtskräftig oder?
das heisst ein fall von beharrlichkeit liegt nicht vor oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
09.10.2012, 07:34 Uhr

zu: Geblitzt in probezeit

Fast richtig.
Entscheidend ist das Ausstellungsdatum. Denn der Bußgeldbescheid wird nach 14 Tagen Rechtskräftig, sofern kein Widerspruch eingelegt wird.
Beharrlichkeit kann dir in diesem Fall also nicht vorgeworfen werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Linchen
16.10.2012, 20:26 Uhr

zu: Geblitzt in probezeit

Das heisst ich muss für beide Blitzer unabhängig Bussgeld zahlen, Punkte kassieren und zum Aufbauseminar.

Aber fahrverbot gibts nicht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
17.10.2012, 07:48 Uhr

zu: Geblitzt in probezeit

Wegen der Wiederholung (der 2x 26 km/h-Regelung) auf keinen Fall, aus den oben angeführten Gründen.
Wegen der Geschwindigkeiten bist du 2x hart vorbei gerutscht.
Ein Fahrverbot wird ausgesprochen, bei einer Überschreitung die innerorts bei ab 31 und außerorts bei ab 41 km/h über erlaubt liegt.
Siehe es als Schuss vor den Bug an und verhalte dich entsprechend, dann schaffst du den Rest der Probezeit (die sich auf 4 Jahre verlängerte!) auch.
Der Hinweis auf die verlängerte Probezeit kommt bestimmt.
Wird aber zeitversetzt zu den Knöllchen ins Haus geflattert kommen, da dafür eine andere Behörde zuständig ist.

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