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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
19.06.2012, 19:02 Uhr

zu: Überholverbot in 200 m

Ist die genaue Position des angeblichen Vergehen auf dem Knöllchenzettel vermerkt worden? Oder nur die Straße samt Richtungsangabe?
Ich meine, könntest du anhand des angegebenen "Tatortes" deine Unschuld nachträglich belegen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
19.06.2012, 21:20 Uhr

zu: Überholverbot in 200 m

"Ist die genaue Position des angeblichen Vergehen auf dem Knöllchenzettel vermerkt worden? Oder nur die Straße samt Richtungsangabe?"

Das sollte auf jedenfall da sein, sonst hätte man ja mit jedem Einspruch Erfolg, da sonst ja Aussage gegen Aussage stünde und dann die Unschuldsvermutung greifen würde.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-009-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-009-B

Ich darf vor dem gelben Pkw abbiegen

Ich lassen den gelben Pkw durchfahren

Ich lasse den blauen Pkw durchfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-026-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-026-B

Ich muss warten

Der grüne Pkw muss warten