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Porsche-Fan
31.03.2012, 23:05 Uhr
Sondergenehmigung
Hallo,
ich bin 13 Jahre alt und hätte gerne gewusst,
ob ich bei den folgenden Bedingungen eine Sondergenehmigung für die
Führerscheinklasse L oder T bekomme:
ich wohne auf dem Land und mein Onkel hat eine Halle wo er wohnmobie,PKWs und oldtimer lagert (Plätze vermietet) und sie repariert und ich muss ihm dabei helfen. und da meine Eltern morgens meistens nicht da sind wird es schwer rechtzeitig in die Schule zu kommen!
Deswegen hätte ich gerne gewusst ob es sich lohnt eine Anfrage für eine Sondergenehmigung aufzugeben!
Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir helfen könntet.
Danke schonmal im vorraus
Gruß Dennis
Wackeldackel
01.04.2012, 08:29 Uhr
zu: Sondergenehmigung
@Dennis;
Ausnahemgenehmigungen für L und T gibt es meines Wissens anch erst ab 15 Jahren.
So wie Du Deinen Alltag schilderst, ist es ja keine Hilfe in der Landwirtschaft (bei den Eltern) und entsprechdn nicht Ausnahmefähig.
Das was Du schreibst "ich muss... bei meinem Onkel...da meine Eltern nicht da sind..." ist das schon eine ganz andere Hausnummer. Das ist eher strafrechtlich und auch für das Jugendamt interesseant als wie für die Führerscheinbehörde.
Soll doch Dein Onkel eine 160 oder 400 Euro-Kraft dafür einstellen!
Dann kommst Du pünklich in die Schule und musst nicht Nachts, wo 13jährige (!) schlafen sollten, solche Anfragen erstellen.
WD
Porsche-Fan
03.04.2012, 08:30 Uhr
zu: Sondergenehmigung
Chill dich mal alter ich wollt nur wissen was ihr drauf schreibz!! Und außerdem hab ich FERIEN des kann dir doch egal sein wann ich ins bett geh!!!
Major König
03.04.2012, 16:02 Uhr
zu: Sondergenehmigung
>>Chill dich mal alter ich wollt nur wissen was ihr drauf schreibz!!<<
Hast Du doch gesehen oder bist etwa sauer weil hier nicht steht was Du gerne lesen wolltest? Also L sowie T gibt es erst ab 15 mit Sondergenehmigung die viel Geld kostet, ein hoher Aufwand ist und bei Dir sowieso nicht von Erfolg gekrönt ist, denn er kann nicht damit begründet werden, dass Du ihm helfen musst und nicht rechtzeitig in die Schule kommst weil deine Eltern morgens nicht da sind. Bei der Begründung wird man eher mal nach dem rechten sehen anstatt Dir eine Genehmigung zu erteilen.
Wackeldackel
03.04.2012, 19:23 Uhr
zu: Sondergenehmigung
Dennis-Porsche-Fan!
Schlag mal bitte einen anderen Ton an; ich bin nicht Dein "Alter".
Du hast hier etwas gefragt und wohl nicht die gewünschte Antwort bekommen. Das tut mir nicht mal leid, weil es eben so geregelt ist.
Und zur Kindwohlgefährdung in Deionem Fall gehört auch, dass Du mit 13 Jahren, offenbar unbeaufsichtigt, nach 22:00 Uhr im Internet surfst.
Und bevor Du wieder austickst; auch das sind nur Fakten ohne Wertung!
Peg
03.04.2012, 19:59 Uhr
zu: Sondergenehmigung
Zuerst: Meinen Vorpostern schließe ich mich in vollem Umfang an.
Egal, ob es dabei um die Beantwortung deiner Frage, der Beurteilung der Situation, ODER die Anmerkungen zu deinem Verhalten ging.
Doch für den Fall, dass du beabsichtigst die Ausnahmegenehmigung zu deinem 15. Geburtstag zu beantragen. Lies dir dazu einfach mal diese Info dazu durch
http://www.mpu-intensiv.de/urteile/ausnahmen-beim-
mindestalter.html
und beachte vor allem:
»4. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn davon auszugehen ist, dass der Antragsteller zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Die Fahrerlaubnisbehörde hat dazu grundsätzlich die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen. «
Dabei geht es -neben der körperlichen Verfassung- auch (und besonders!) um die geistige Reife und den Charakter des Antragstellers.
Hättest du da auch nur ansatzweise ein Verhalten an den Tag gelegt, wie hier in deinem zweiten Beitrag, hättest du dir den Besuch zur (und das Geld für!) die MPU gleich sparen können.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-007 / 3 Fehlerpunkte
Was soll man beim Tanken beachten?
Keine Kraftstoffdämpfe einatmen
Nicht nachtanken, wenn der Tank voll ist und die Zapfpistole abgeschaltet hat
Möglichst randvoll tanken
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte
Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?
Dass der Vorausfahrende rechts blinkt
Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird
Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen?
Der Junge
- wird Sie in jedem Fall vorbeifahren lassen
- wird vielleicht noch nach links schauen, aber trotzdem losfahren
- könnte im nächsten Augenblick losfahren
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