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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andy18953
17.10.2011, 16:19 Uhr

Geblitzt mit Handy in der Hand nach Aufbauseminar

Hallo, ich bin noch in der Probezeit und hab schon ein aufbauseminar hinter mir. Jetzt wurde ich mit ca. 15 km/h zu schnell und mit Handy in der Hand geblitzt. Ich hab noch kein Bußgeldbescheid bekommen aber es ist erst wenige Tage her. Kann mir jemand sagen, was jetzt auf mich zukommt? Der Fahrlehrer hat beim aufbauseminar was davon gesagt, dass bei 2 weiteren Verstößen mit Punkten der Schein weg ist?

Danke für eure Antworten. Grüße

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18.10.2011, 21:38 Uhr

zu: Geblitzt mit Handy in der Hand nach Aufbauseminar

Hallo.
Wenn es wirklich so ist, hat der Fahrlehrer Mist erzählt.

Wenn Du nach dem Aufbauseminar noch einmal einen A- Verstoß (bzw. einen B- Verstoß und einen weiteren A- oder B- Verstoß) begehst, wirst Du schriftlich verwarnt. Dir wird nahegelegt, an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen kannst, wodurch 2 Punkte gelöscht werden.

Begehst Du danach noch einen A- Verstoß (oder... s.o.), dann wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.

Der Handy- Verstoß ist ein B- Verstoß.

MfG
Durban :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-110 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerhalb geschlossener Ortschaften und wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Von rechts könnte sich ein überholendes Fahrzeug nähern

Ich muss beim Rechtsabbiegen nur nach links schauen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-017-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-017-B

Fußgänger betreten manchmal unachtsam die Fahrbahn

Parkende Fahrzeuge erschweren die Sicht

Fußgänger wechseln häufig die Straßenseite

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-017 / 3 Fehlerpunkte

Welche Folgen kann es haben, wenn man unter Einwirkung von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) ein Kraftfahrzeug führt?

Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot

Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung

Geld- und/oder Freiheitsstrafe