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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pete28309
07.10.2011, 05:11 Uhr

PKW eingekeilt und am wegfahren gehindert

Ein Nachbar mit Eigenheim und 2 Pkw glaubt, das dass Stück Strasse vor seinem Haussein Parkplatz ist. > Das ist jetzt nicht die Frage ! <

Kürzlich war 1 PKW von ihm nicht da und es war die einzige freie Parklücke weit und breit.
So stellte ich mein Fahrzeug dort ab ohne irgendwen zu behindern.
1 PKW des Nachbarn stand vor mir.
Als ich Abends wegfahren wollte, musste ich feststellen dass der vor mir geparkte Wagen bis auf 20 cm an mein Fahrzeug zurückgesetzt worden war.
Desgleichen ist er mit seinem 2. PKW von hinten 20 cm aufgefahren.
wer weiß ob eine, oder welche 'Straftat' dort vorgelegen hat?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
07.10.2011, 17:47 Uhr

zu: PKW eingekeilt und am wegfahren gehindert

Wenn es von Gerichten sogar als Nötigung, also Straftat, gewertet wird, wenn jemand zugeparkt wird, der auf einem fremden Privatparkplatz unberechtigt geparkt hat, dann ist es m.E. erst recht eine Straftat, wenn jemand absichtlich zugeparkt wurde, trotzdem er korrekt parkt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pete28309
07.10.2011, 19:23 Uhr

zu: PKW eingekeilt und am wegfahren gehindert

Dank an Umleitung & Hinniwilli
die Aussagen haben mir schon weitergeholfen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei dieser Linie in der Fahrbahnmitte beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B

Sie dürfen die Linie

- nur zum Überholen überqueren

- nur überqueren, wenn es der Gegenverkehr zulässt

- nicht überqueren oder über ihr fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-105 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?

Wenn der Eingeholte seine Geschwindigkeit stark verringert

Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt

Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr besteht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung