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22.09.2011, 15:59 Uhr

Belgischer Führerschein

Hallo,

ich habe einen - laut deutscher Führerscheinstelle - komplexen Fall und wollte mal wissen, wie das die Experten hier im Forum sehen.

Also:
Ich habe 2 JAhre in Belgien gewohnt (2004-2006), in der Zeit (2005) die Führerschein B und A(beschränkt) gemacht. Ende 2006 dann noch den C.
Da ja nun 5 JAhre vergangen sind, möchte ich meinen LKW-Führerschein verlängern. Nach ewig langem hin und her, mehrfachen Besuchen bei der dt. Führerscheinstelle konnte ich endlich meinen Aufenthalt in Belgien begründen und ich krieg wohl endlich ne deutsche Karte.

Jetzt hat aber der gute Mann auf der Führerscheinstelle noch gemeint, da ich ja den A(beschränkt) habe, dass man mir da nicht einfach noch den A(unbeschränkt) mit Gültigkeit seit 2007 eintragen könnte .. dass wäre ja angeblich deutsches Recht auf den belgischen FS angewandt und das geht so nicht. Er weiß ja nicht, wie das in Belgien geregelt ist.
Man will mir nun die 2 Jahre erst ab Aushändigung eines deutschen FS gelten lassen, sodass ich erst ab 2013 den A(unbeschränkt) hätte, für den ich dann nochmal auf die FS-Stelle muss und mir die neue Karte holen ...

Das kann doch so nicht sein?! Is doch ein EU-Führerschein! Die müssten sich doch damit auskennen und ich bin der MEinung, dass ich auf meinem dt. FS die A(unbeschränkt) Klasse ab 2007 bekommen müsste.
Ich hab jetzt auch nochmal in meinen Unterlagen nachgeschaut und laut diesen hat Belgien die gleiche 2-JAhre-Regelung wie Deutschland ...

VG
Martin

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22.09.2011, 20:14 Uhr

zu: Belgischer Führerschein

Hui, da traue ich mir keine Antwort zu. Frag mal auf www.verkehrsportal.de!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-001 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107

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Sie dürfen vor dem Zeichen nicht nach rechts abbiegen

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