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Das FAHRTIPPS-Forum
gabrielm
12.08.2011, 00:58 Uhr
was passiert jetzt ?
ich wurde heute abend angehalten aber mein freund ist gefahren ohne führerschein aber mit meinem auto und ich saß daneben die polizei hat gesagt wir beide bekommen eine anzeige und 6 punkte in flensburg aber ich bin noch in der probezeit was passiert jetzt mit mir ?
Peg
12.08.2011, 07:18 Uhr
zu: was passiert jetzt ?
Schaue mal hier:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=2273&view=findpost&p=44186
Ob es dazu aber zu einer Verlängerung deiner Probezeit kommt, kann ich dir nicht sagen. :o(
Der "Preis" ist dafür -mit seinen ü35 Euro- sicherlich hoch genug um es als einen Probezeitverstoß anzusehen. Doch der hier http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/probezeit.ph
p zu sehenden Auflistung, kann ich das nicht zweifelsfrei entnehmen.
gabrielm
12.08.2011, 16:10 Uhr
zu: was passiert jetzt ?
aber was heißt das für mich ich habe ja einen führerschein ich habe eine person fahren lassen die keinen führerschein hat und es war mein auto was sind die folgen für mich
Peg
12.08.2011, 18:56 Uhr
zu: was passiert jetzt ?
Lies die den verlinkten Text einfach noch mal durch.
Da findest du den Satz:
»Gleiches gilt auch für den Halter, wenn der die Tat zugelassen oder angeordnet hat.«
Die Regelstrafen sind weiter unten gelistet.
Wikipedia beschreibt es so:
»Das Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist ebenfalls mit Strafe bedroht. Wer es also als Halter eines Kraftfahrzeuges unabhängig von seiner Fahrtüchtigkeit oder vom Innehaben der Fahrerlaubnis im Bewusstsein, dass der Fahrer keine Fahrerlaubnis hat, duldet, dass der Fahrer das Fahrzeug in Bewegung setzt, macht sich nach § 21 Abs. 1 StVG strafbar.«
Du hast von deinem Fahrzeug geschrieben. Entsprechend gehe ich davon aus, dass du der Halter bist.
Würdest du dich um anwaltliche Beistand bemühen, wäre es nicht die schlechteste Idee. ;o)
Peg
12.08.2011, 19:00 Uhr
zu: was passiert jetzt ?
Vielleicht bist du dir aber auch noch nicht der Schwere des Vergehens bewusst.
Du bekommst kein Knöllchen zu festgelegten Sätzen bekommen, sondern ein Urteil. Ein Richter wird das Strafmaß festlegen.
Major König
13.08.2011, 08:34 Uhr
zu: was passiert jetzt ?
Wieso hast Du eigentlich deinen Führerscheinlosen Freund fahren lassen wenn Du selber im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bist?
Peg
13.08.2011, 11:48 Uhr
zu: was passiert jetzt ?
Wusstest du, dass dein Freund (noch) keine Fahrerlaubnis besitzt?
Hat er dich belogen, bzw. einen Entzug der FE (ein Fahrverbot) verheimlicht?
Das könnte deinen Anwalt interessieren.
Uns natürlich auch. ;o)
Unter Umständen könnte für dich das Jugendstrafrecht in Frage kommen, was aus Geldstrafen Sozialstunden macht - auch wenn du bereits volljährig bist.
gabrielm
13.08.2011, 23:21 Uhr
zu: was passiert jetzt ?
was ist wenn ich nicht wusste das er keinen führerschein hat ?
Peg
14.08.2011, 14:24 Uhr
zu: was passiert jetzt ?
Du bist verpflichtet, dir eine -für die nötige Klasse gültige- Fahrerlaubnis zeigen zu lassen, bevor du den Fahrersitz deines Fahrzeugs freigibst.
Dass du einen Fehler machtest, ist klar.
Aber das Strafmaß ist eben abhängig von verschiedenen Umständen.
Ein Anwalt kann die entlastenden prima in den Vordergrund setzen und die Strafe uU deutlich unter dem halten, als wenn du es allein versuchst.
Solange du mir ihm noch nicht gesprochen hast, ist "Klappe halten" das Wichtigste für dich.
Auch einer Einladung zur Wache, zwecks Anhörung, brauchst du nicht Folge zu leisten. Du würdest dich allein nur tiefer in die Sch... reißen. :o(
gabrielm
14.08.2011, 17:04 Uhr
zu: was passiert jetzt ?
an PEG
soll ich mir jetzt einen anwalt suchen ?
und was soll ich der polizei sagen die werden mich fragen wieso ich den das nicht vorher gesagt habe das ich nicht wusste das mein freund keinen fürhrerschein hatte.... ich denke mal die glauben das nicht oder ?
durbanZA
14.08.2011, 17:35 Uhr
zu: was passiert jetzt ?
Du musst der Polizei gar nichts sagen. Aussagen bergen leicht die Gefahr, sich tiefer hereinzureiten. Ein Anwalt ist nicht notwendig, das musst Du selbst einschätzen.
Darf man fragen, wie alt Du bist?
Im übrigens kann die Straftat nach § 21 Abs. 1 StVG sowohl vorsätzlich, als auch fahrlässig begangen werden; selbst dann also, wenn Du sagst, dass Du nicht wusstest, dass Dein Freund keine FE besitzt, steht die Fahrlässigkeitsstrafbarkeit im Raum.
Wie weit seit Ihr eigentlich gefahren? Und fand die Tat bspw. nur auf einem Parkplatz oder auch auf öffentlichen Straßen statt?
Im Falle einer Verurteilung werden übrigens die Probezeitmaßnahmen angeordnet. Neben einer Geldstrafe (Erwachsenenstrafrecht) oder Sozialstunden (Jugendstrafrecht) werden 6 Punkte im VZR eingetragen. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist möglich, aber nicht unbedingt wahrscheinlich.
Wird das Verfahren - z.B. gegen Geldauflage - eingestellt, ohne dass es zu einer Verurteilung kommt, bleiben diese ganzen Konsequenzen aus.
Ein Anwalt könnte versuchen, eine Einstellung zu erreichen.
MfG
Durban :)
Peg
14.08.2011, 21:54 Uhr
zu: was passiert jetzt ?
Danke, @Durban, für deine tolle Erklärung dessen, für was mir die richtigen Worte fehlten. Da erkennt man den Fachmann. ;o)
@gabrielm, bei der Anwaltssuche nimm nicht unbedingt den von der nächsten Straßenecke, sondern suche dir einen fürs Verkehrsrecht.
gabrielm
14.08.2011, 22:31 Uhr
zu: was passiert jetzt ?
an durban
ich bin vor 2 monaten 18 geworden
es war 23.30 er ist vilt 5 meter gefahren dann wurden wir angehalten
gabrielm
14.08.2011, 22:32 Uhr
zu: was passiert jetzt ?
muss ich zum aufbauseminar ?
Peg
14.08.2011, 23:25 Uhr
zu: was passiert jetzt ?
Lies (und glaube!) doch einfach, was Durban dir schrieb, Gabriel:
»Im Falle einer Verurteilung werden übrigens die Probezeitmaßnahmen angeordnet.«
Dazu gehört selbstverständlich das Aufbauseminar und die verl. Probezeit.
und
»Wird das Verfahren - z.B. gegen Geldauflage - eingestellt, ohne dass es zu einer Verurteilung kommt, bleiben diese ganzen Konsequenzen aus.«
Und nun kommen wir dazu, warum Anwalt:
»Ein Anwalt könnte versuchen, eine Einstellung zu erreichen.«
durbanZA
18.08.2011, 18:13 Uhr
zu: was passiert jetzt ?
So viel Lob und ich hab es gar nicht bemerkt, Du lässt mich ja ganz rot werden. :)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?
Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten
Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken
Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-103 / 3 Fehlerpunkte
An einem Zebrastreifen hält auf dem rechten Fahrstreifen ein Lkw an. Sie fahren auf dem linken Fahrstreifen. Wie verhalten Sie sich?
Warten, weil Fußgänger die Fahrbahn überqueren könnten
Warnzeichen geben und den Lkw überholen
Zügig weiterfahren, wenn Sie vor dem Lkw keine Fußgänger sehen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05.107 / 3 Fehlerpunkte
Auf welcher Seite ist eine Straßenbahn zu überholen, die in der Mitte der Fahrbahn fährt (keine Einbahnstraße)?
Links nur dann, wenn rechts andere Fahrzeuge die Fahrbahn versperren
Links
Rechts
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