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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern str8ght
14.02.2011, 20:55 Uhr

Tagesnachweise Gegenzeichnen, 2 Wochen nach Pürfung, Normal!?

Nabend!
Hab jetzt letztens B geprüft und bestanden, 2 Wochen danach ruft mich meine Fahrschule an und will, dass ich bei denen vorbeikomme, die Stunden die ich gefahren bin zu unterschreiben im Tagesnachweis des Lehrers.(bezahlt habe ich die Fahrstunden und mir das immer vom Lehrer quittieren lassen) Macht man das nicht normal immder nach dem Fahrunterricht? Muss ich da vorbeikommen, oder ist das dann nicht Sache der Fahrschule, schliesßlich gab es ja Zeit und Gelegenheit genug dazu, falls da jmd. versucht mit seinen Bilanzen/Nachweisen zu tricksen, würde ich das auch nur ungern unterstützen.

Vielleicht weiß hier ja jemand mehr dazu,
danke schonmal für eure Antworten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
14.02.2011, 22:12 Uhr

zu: Tagesnachweise Gegenzeichnen, 2 Wochen nach Pürfung, Normal!?

Normalerweise wird in der Tat unmittelbar vor bzw. nach der Fahrstunde abgezeichnet.

»schliesßlich gab es ja Zeit und Gelegenheit genug dazu«

Stimmt absolut. Aus welchen Gründen auch immer ist das wohl versäumt worden, und es bleibt jetzt in der Tat das Problem der Fahrschule. Andererseits, wenn die Aufzeichnungen dort mit den tatsächlichen Fahrstunden vollständig übereinstimmen, glaube ich nicht an Tricksereien - das wäre ja eher dann der Fall, wenn Fahrstunden eben NICHT aufgezeichnet und somit auch NICHT unterschrieben würden.

Man beachte aber das Wort "vollständig".

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wuschel_78
27.04.2011, 19:09 Uhr

zu: Tagesnachweise Gegenzeichnen, 2 Wochen nach Pürfung, Normal!?

Ist sicherlich das Problem der Fahrschule, wenn die Stundenanzahl mit den gefahrenen übereinstimmt und diese bereits gezahlt sind. Allerdings ist es merkwürdig, das die Bescheinigungen fehlen. Der Prüfer hätte vor der praktischen Prüfung das Recht bzw. die Pflicht gehabt, daß ihm diese Nachweise vorgelegt werden zur Durchsicht. Er hätte den Prüfling von der Prüfung ausschließen können. Und die Gebühr hätte trotzdem bezahlt werden müssen. Der Prüfer war ja da. War eigentlich die Pflicht der Fahrschule, für den rechtzeitigen Nachweis zu sorgen...

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