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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nelli
14.02.2011, 19:58 Uhr

Einfach fustriert!!!

Hey Leute!
Bin gerade durch meine 2 Fahrprüfung gefallen! Absult erbärmlich alles lief gut nur ein paar kleine Makel hatte der Fahrprüfer zu verzeichnen und was mach ich Trine versaue es indem ich in den letzen paar Minuten der Fahrprüfung hinten den Wagen in meinem Toten Winkel nicht sehe, selbst nach umdrehen zum Rückfenstern nichts. Ich hätte mich schwarz ärgern können vor wut!!Bin absult enttäuscht von mir da ich den Führerschein ja schon greifbar hatte. Außerdem haben sich meine Eltern so für mich eingestezt und auch größenteils meine Fahrschule bezahlt und ich verbocke es. Meine erste habe ich versaut weil ich nach mehrmaligen Versuch das Seitwärts einparken nicht hinbekommen habe. Was ich aber nach 2 Fahrübungsstunden in den Griff bekommen habe. Nun habe ich allerdings ein kleines Problem ich möchte es noch einmal probieren, nur leider fängt meine Ausbildung bald wieder an und da habe ich in den Wochen einfach keine Zeit um meine Fahrprüfung zu machen und der Samstag ist nicht erlaubt sagt mein Fahrlehrer da die Tage in der Woche bei den Fahrprüfern nicht völlig ausgebucht sind. Außerdem möchte ich keine Fahrstunden mehr nehmen da ich auch mit dem Geld schon langsam in die roten Zahlen komme und es ja auch nur an meiner Unaufmerksamkeit gelegen hat das ich die Fahrprüfung nicht bestanden habe. Meine Fragen also wie kann ich in 2 Wochen meinen Führerschein machen und sollte ich noch ein 1-2 Fahrstunden nehmen??? Vielleicht habt ihr ja ein paar Tipps!  Â°

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14.02.2011, 22:54 Uhr

zu: Einfach fustriert!!!

hallo nelli es tut mir leid das du durch deine 2 fahrprüfung durchgefallen bist. ich kann verstehen das du frustiert bist. aber gibt bitte nicht auf. soviel ich weiß kann man alle 2 wochen die prüfung wiederholen. ich würde nochmal 2 fahrstunden nehmen und mit dem fahrlehrer die fehler besprechen die während der fahrt passiert sind damit die nächste prüfung klappt.ich wünsche dir viel glück bei der nächsten prüfung.du wirst es schaffen.ich drück dir die daumen. liebe grüße conti69

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15.02.2011, 00:22 Uhr

zu: Einfach fustriert!!!

»ich Trine versaue es indem ich in den letzen paar Minuten der Fahrprüfung hinten den Wagen in meinem Toten Winkel nicht sehe, selbst nach umdrehen zum Rückfenstern nichts.

Außerdem möchte ich keine Fahrstunden mehr nehmen da ich auch mit dem Geld schon langsam in die roten Zahlen komme und es ja auch nur an meiner Unaufmerksamkeit gelegen hat das ich die Fahrprüfung nicht bestanden habe.«


Das harmoniert nicht dem, was gefordert wird:

Eine nicht bestandene Prüfung darf man grundsätzlich erst nach 14 Tagen wiederholen. Inzwischen sollte ausreichend »nachgeschult« werden.
Quelle http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/pruefung.php

Und wenn du dir vorstellen kannst, dass dir diese Situation auch schon Stunden später -ohne FL-Begleitung-hätte passieren können- und dadurch ein Unfall geschehen wäre, wirst du vll. verstehen, dass es nicht nur der Schulterblick ist, der vor Unfällen bewahrt, sondern auch das Beobachten des Verkehrsgeschehen im Vorfeld.
Das kann man trainieren.
Tue es für dich - und andere.
Für die nächste pP wünsche ic dir viel Erfolg.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105

Sie dürfen nicht geradeaus weiterfahren

Sie dürfen nur geradeaus weiterfahren

Sie befinden sich in einer Einbahnstraße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge

Auf ein Ãœberholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge