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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
23.12.2010, 01:14 Uhr

zu: Ãœberholt und dann in Abbiegespur... Kostet das was?

Wie war denn die Fahrbahn "bemalt", außer den Pfeilen?
Kann es sein, dass (durchgezogene) Linien die Spuren schon voneinander getrennt hatten?

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23.12.2010, 13:07 Uhr

zu: Ãœberholt und dann in Abbiegespur... Kostet das was?

Wenn auf der Fahrbahn Pfeile markiert sind, so musst Du der entsprechenden Fahrtrichtung folgen; der Fahrzeugführer soll sich frühzeitig einordnen.
Wenn man kleinlich ist, kann man da wohl einen Verstoß konstruieren.

In so einer Situation würde ich -mit Ärger im Bauch- zahlen. Denn die Alternativen sind auch nicht gerade klasse:
Akzeptierst Du das Verwarngeld nicht, so wird ein (gebührenpflichtiger) Bußgeldbescheid erlassen. Erst gegen den kannst Du Einspruch einlegen; dann geht die Sache vor Gericht.
Und wenn der Polizist wirklich so bösartig ist, wie Du schreibst, wer weiß, was er dann dort erzählt.

mfG
Durban

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26.12.2010, 19:22 Uhr

zu: Ãœberholt und dann in Abbiegespur... Kostet das was?

Muß er nicht?

"Fahrzeugführer müssen der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen, wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind"

StVO zu VZ 295.

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29.12.2010, 14:50 Uhr

zu: Ãœberholt und dann in Abbiegespur... Kostet das was?

Nach dem Einscheren auf die Rechtsabbiegespur muss scharf abgebremst werden, um selbst um die Ecke zu kommen (selbst wenn kein Vorrang von Fußgängern/Radfahrern zu beachten ist). Das kann m.E. nicht ohne Behinderung des Überholten geschehen. Und das ist durch die StVO eindeutig verboten.

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29.12.2010, 18:16 Uhr

zu: Ãœberholt und dann in Abbiegespur... Kostet das was?

"Nach dem Einscheren auf die Rechtsabbiegespur muss scharf abgebremst werden, um selbst um die Ecke zu kommen"

Wieso das denn? Das hängt ja wohl ganz davon ab, wie lang die Rechtsabbiegerspur ist.

"Das kann m.E. nicht ohne Behinderung des Ãœberholten geschehen."

Wenn der Überholende sowieso deutlich schneller war, hat er - sofern er den Überholten nicht geschnitten hat - vor der Bremsung schon wieder an Abstand gewonnen und weil der hintere sowieso nur 30 km/h schnell war, ist der Unterschied bis zur Abbiegegeschwindigkeit von vllt. 15 km/h auch nicht mehr so groß, dass er dadurch behindert würde. Die meiste Zeit ist das vordere Auto also schneller.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-011-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-011-B

Geschwindigkeit vermindern, bremsbereit bleiben und vorsichtig vorbeifahren

Nicht hupen, aber mir gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, da die Kinder am linken Fahrbahnrand sind

Hupen und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-109-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf stellen Sie sich ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-109-B

Dass der

- Bus sofort anfährt

- Bremsweg länger wird

- Busfahrer Sie vorbeifahren lässt