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12.08.2010, 11:12 Uhr

Theoriefrist

Ich habe im letzen Jahr mit den theoretischen Stunden begonnen, sprich; ich habe am 22.September 2009 meine erste theoretische Stunde gehabt. Da ich aber noch keinerlei Papiere ( Erste-hilfe etc. ) eingeschickt habe, kann ich rein zeitlich gesehen ( war einfach viel zu faul) die Prüfung nicht mehr innerhalb einen Jahres ablegen. Meine Frage ist jetzt, da hier Experten sind, und einige Beiträge dazu schon 5 Jahre alt sind, ist es korrekt, dass meine Theoriestunden mit dem 22.Septmeber 2010 verfallen und ich danach keine Theorieprüfung mehr machen kann ? ( Ohne neu angefangen zu haben) Oder ist diese Frist 2 Jahre lang gültig ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
12.08.2010, 15:19 Uhr

zu: Theoriefrist

Bis zum 22. Sept. hätten wir noch 6 Wochen.
Mit ein paar netten Worten (und einer zusätzlichen Gebühr für einen Eilantrag) dürfte das also noch zu machen sein.
Dabei stütze ich mich auf die Aussage einer FS aus Ober-Ramstadt, die dafür eine Bearbeitungszeit von ca. 3 Wochen veranschlagt.

Dein derzeit größeres Problem:
Der Ausbildungsvertrag mit der FS endet nach einem Jahr.
Danach könnte sie die weitere Ausbildung ablehnen, oder gegen einen erneuten Grundbetrag weiterführen. Mit Glück gibt sich die FS mit einem Teilbetrag zufrieden, oder verzichtet ganz darauf. Aber das ist ihr überlassen.

Du hast das Recht, dir die Besuche der Theorieeinheiten bestätigen zu lassen.
Die Gültigkeit beträgt nicht ein, sondern zwei Jahre.
So, dass du die Stunden binnen der Frist nicht nachzuholen bräuchtest, sondern sofort in die tP gehen könntest.
Vorausgesetzt, dein FL lässt sich darauf ein.

Denn auch der hat seine Verantwortung und darf dich erst dann zur tP melden, wenn er reelle Chancen auf ein Bestehen sieht.
Möglich, dass er sich darüber durch einen Vortest überzeugen will.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-003 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit Fahrbahnvereisung rechnen?

Auf Strecken, die durch Wald führen

Auf Brücken

Auf stark befahrenen Strecken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-116 / 3 Fehlerpunkte

Wer darf in eine so beschilderte Straße einfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-116

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