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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern KiEK
28.07.2010, 13:39 Uhr

Bußgeldfrage: Mofa angehalten.

Hi. Also wurde kürzlich in einer 30er Zone mit 40 angehalten und es hat sich rausgestellt das die Mofa die ich fahre eigentlich auf 25 gedrosselt sein sollte. Habe einen Autoführerschein in der Probezeit (1 Jahr)

Womit muss man da rechnen? Habe erstmal nur direkt vor Ort gesagt bekommen, dass ich das Fahrzeug erstmal nicht führen darf, und das die Drossel nachträglich innerhalb von 10 Tagen nachgerüstet werden muss.

Gruß iK

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.07.2010, 18:50 Uhr

zu: Bußgeldfrage: Mofa angehalten.

Zumindest ein Fahren ohne Fahrerlaubnis wird man dir nicht vorwerfen können, da in der Klasse B auch die Klasse M enthalten ist und das Mofa/Moped die Bedingungen an ein Klasse-M-Fahrzeug erfüllt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie hören ein Einsatzhorn. Welche Fragen müssen Sie sich in diesem Moment stellen?

Woher kommt das Einsatzfahrzeug?

Könnte das Einsatzfahrzeug durch mich behindert werden?

Darf das Fahrzeug das Einsatzhorn überhaupt benutzen?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-031-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-031-B

Ich darf vor dem blauen Lkw abbiegen

Ich muss den roten Pkw vorbeilassen

Ich muss den blauen Lkw vorbeilassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist