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LucyKumquats
11.07.2010, 12:50 Uhr
Mehrspurige Straßen links befahren
Hallo,
darf man bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung auch die linke von zwei Spuren befahren und zwar
a) auf einer zweispurigen Autobahn: Die linke Spur ist die Überholspur, aber ich kann den rechten Wagen, der sich wie ich an die Beschränkung hält nicht überholen - darf ich trotzdem links fahren?
b) auf einer zweispurigen Bundesstraße, die als Hauptstraße durch einen Ort führt.
Grüße und Danke für eure Antworten!
Lucy
Gracy
12.07.2010, 09:30 Uhr
zu: Mehrspurige Straßen links befahren
Zu a) hätte ich da noch eine Frage:
auch dort gilt logischerweise das Rechtsfahrgebot, aber wie schnell muss ich denn auf die linke Spur wechseln? Gibt es da auch Richtlinien oder Gerichtsurteile? Denn schnell abbremsen und sich rechts rüber in die erstbeste Lücke drücken ist sicher nicht gerade angebracht.
Meine persönliche Meinung: wenn die Geschwindigkeit auf der Autobahn begrenzt ist sollte es erlaubt sein auch auf der linken Spur zu bleiben, wenn man die maximal erlaubte Geschwindigkeit hält; warum auch nicht, es darf sowieso keiner schneller fahren und daher keiner an einem vorbei wollen; dadurch würde die rechte Spur ein bisschen entlastet.
BlackPearl
21.07.2010, 22:22 Uhr
zu: Mehrspurige Straßen links befahren
zu Gracy
Ich verstehe deine Frage nicht ganz. Aber soweit ich weiß, darf der Überholvorgang nicht länger als 45 Sekunden (pro Auto) dauern. Und nein, man soll sich natürlich nicht in die erstbeste Lücke quetschen. Das sollte man ja vor dem Überholen einschätzen, ob man mit genügend Sicherheitsabstand und so weiter überholen kann. Und es rechtfertigt nicht das permanente linksfahren... da muss man sich eben wieder zurückfallen lassen. Oder eben so lange überholen (wenn man mit mindestens 20 km/h schneller unterwegs ist), bis man sich wieder rechts einordnen kann.
Deine Logik verstehe ich nicht...
wenn die rechte Spur "belastet" ist, dann fahren die Autos doch normalerweise auch langsamer als die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Ist dies nicht der Fall, dann ist die rechte Spur wohl nicht "belastet" und es hindert dich doch nichts daran die vorgeschriebene Geschwindigkeit auf der rechten Spur zu fahren, oder??
Ich finde die Regelung so schon sinnvoll. Ansonsten müsste man auch das Rechtsüberholen erlauben...
Hinniwilli
22.07.2010, 10:55 Uhr
zu: Mehrspurige Straßen links befahren
Wenn auf der rechten Spur wegen der Verkehrsdichte keine ausreichende Lücke vorhanden ist um einzuscheren, dann gilt das Rechtsfahrgebot nicht mehr. Im Gegenteil, dann darf man den Fahrstreifen nicht wechseln, denn ohne ausreichenden Sicherheitsabstand wäre das ohne Ausschluss einer Gefährdung nicht möglich.
Fahrmeister
27.11.2010, 18:44 Uhr
zu: Mehrspurige Straßen links befahren
Eine Strasse als Begriff,hier gilt grundsätzlisch die Fahrbahn für eine Richtung
als Fahrstreifen Z.340 oder Z.296 eine durchgezogene nicht unterbrochene
Linie zum befahren. Es kann innerhalb geschlossener Ortschaften für Kraft-fahrzeuge bis 3,5 t zul.Gesamtgew. rechts schneller als links gefahren werden.
Bei Fahrbahnen ohne Markierung darf rechts schneller gefahren werden,wenn sich hier eine Fahrzeugschlange gebildet hat. Dann mit mäßiger Geschwindigkeit
auf der rechetn Seites.sSo viel innerhalb von Ortschaften.
Fahrmeister
27.11.2010, 18:57 Uhr
zu: Mehrspurige Straßen links befahren
Ich darf natürlich bei mehreren Fahrstreifen für eine Richtung den linken
benutzen,wenn ich mich wie in diesem Fall um eine Geschwindigkeits.
beschränkung-Höchstgeschwindigkeit handelt innerhalb dieser meine Fahrt
durchführe bzw auch Überhole.
Georg_g
27.11.2010, 19:07 Uhr
zu: Mehrspurige Straßen links befahren
Bist du alexe32 unter neuem Namen? Deine Texte kapiert man kaum. Du solltest da etwas mehr Struktur reinbringen. Hoffentlich bist du jetzt nicht wieder beleidigt ...
Fahrmeister
28.11.2010, 14:00 Uhr
zu: Mehrspurige Straßen links befahren
Eine Strasse teilt sich in Fahrbahnen für den fließenden und ruhenden Vekehr
auf. Dabei handelt es letzlich um Rad und Fußwege.Die Aufteilung sind die
Fahrstreifen als Z.296 bzw 340.Beim ersten ist ein Fahrstreifen-Wechsel nicht
möglich und nur die Benutzung der selben für meine Richtung.Beim Z.340
handelt es um eine unterbrochene weiße Linie die überfahren werden darf,
unter Beachtung der Verkehrsregeln.In da bedeuten,Blicken-Blinken.Als dann
darf ich wenn eine Gefährdung ausgeschlossen ist, links Überholen.Der Vor-
gang als solcher gilt grundsätzlich innerhalb und außerhalb von Ortschaften.
Auch durch die freie Wahl des Fahrstreifens innerhalb von Ortschaften,besteht
ein Rechtsfahrgebot.Das alles innerhalb nur für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zul.
Gesamtgewicht.
Georg_g
28.11.2010, 14:57 Uhr
zu: Mehrspurige Straßen links befahren
Das alles ist, soweit man es überhaupt verstehen kann, ziemlicher Quatsch.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-101 / 3 Fehlerpunkte
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