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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern piedi
07.07.2010, 16:47 Uhr

Verkehrsberuhigter Bereich in Privatstrasse mit öffentlicher Nutzung

Ich wohne in einer Privatstrasse mit öffentlicher Nutzung, die dazu auch noch eine Sackgasse ist. Bei Einfahrt in diese Strasse hängt das Verkehrszeichen für den Verkehrsberuhigten Bereich, allerdings in grün. Im sonstigen Umfeld/anliegende Straßen gilt Tempo 30 - 30iger Zone.

Können Sie mir bitte sagen wie hier die rechtliche Situation bezüglich der Geschwindigkeit in unserer Privatstrasse ist? Ist das grüne Schild der Verkehrsberuhigte Bereich nicht bindend?
Leider gibt es einen Großteil an Nutzern der Strasse (inkl. einiger Anwohner), die dem Schild null Aussagekraft zuschreiben und trotzdem mindestens die im restlichen Gebiet geltenden 30 km/h fahren.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
08.07.2010, 00:53 Uhr

zu: Verkehrsberuhigter Bereich in Privatstrasse mit öffentlicher Nutzung

Das Verkehrszeichen ist sicherlich nicht behördlich angeordnet, oder?

Es handelt sich mithin nicht um VZ 325.1, sodass es keine Anordnungen trifft.

Was heißt denn "öffentliche Nutzung"?

Das VZ stellt eher eine Art "Nutzungsbedingung" dar.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern piedi
11.07.2010, 12:18 Uhr

zu: Verkehrsberuhigter Bereich in Privatstrasse mit öffentlicher Nutzung

Vielen Dank Kahleberger und durbanZA. Es ist also leider so, wie gedacht. Ob nun das VZ 325.1 in grün hängt oder nicht, ist völlig egal, es hat schlicht weg keine Bedeutung. Schade. Aber dann ist es doch so, dass zumindest die Geschwindigkeitsgrenze der 30iger Zone gilt die ringsherum ist, oder täusche ich mich da?
Mit öffentlicher Nutzung meine ich, dass diese Privatstraße für jederman befahrbar ist und am Anfang der Strasse diese als Privatstrasse gekennzeichnet ist.
Gibt es eine Möglichkeit das grüne Verkehrszeichen in ein offizielles blaues ändern zu lassen? Wenn ja, wo muss man sich dafür hinwenden?
Nochmals vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Verkehrsteilnehmer
02.11.2010, 22:27 Uhr

zu: Verkehrsberuhigter Bereich in Privatstrasse mit öffentlicher Nutzung

Hmm, wenn es doch kein gültiges VZ ist, warum darf dass da überhaupt angebracht sein?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013

Sie dürfen nicht in diese Straße einfahren

Aus dieser Straße können Fahrzeuge kommen

Sie dürfen in diese Straße einfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird

Weil der Verkehrsfluss behindert wird

Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden