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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern piedi
07.07.2010, 16:47 Uhr

Verkehrsberuhigter Bereich in Privatstrasse mit öffentlicher Nutzung

Ich wohne in einer Privatstrasse mit öffentlicher Nutzung, die dazu auch noch eine Sackgasse ist. Bei Einfahrt in diese Strasse hängt das Verkehrszeichen für den Verkehrsberuhigten Bereich, allerdings in grün. Im sonstigen Umfeld/anliegende Straßen gilt Tempo 30 - 30iger Zone.

Können Sie mir bitte sagen wie hier die rechtliche Situation bezüglich der Geschwindigkeit in unserer Privatstrasse ist? Ist das grüne Schild der Verkehrsberuhigte Bereich nicht bindend?
Leider gibt es einen Großteil an Nutzern der Strasse (inkl. einiger Anwohner), die dem Schild null Aussagekraft zuschreiben und trotzdem mindestens die im restlichen Gebiet geltenden 30 km/h fahren.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
08.07.2010, 00:53 Uhr

zu: Verkehrsberuhigter Bereich in Privatstrasse mit öffentlicher Nutzung

Das Verkehrszeichen ist sicherlich nicht behördlich angeordnet, oder?

Es handelt sich mithin nicht um VZ 325.1, sodass es keine Anordnungen trifft.

Was heißt denn "öffentliche Nutzung"?

Das VZ stellt eher eine Art "Nutzungsbedingung" dar.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern piedi
11.07.2010, 12:18 Uhr

zu: Verkehrsberuhigter Bereich in Privatstrasse mit öffentlicher Nutzung

Vielen Dank Kahleberger und durbanZA. Es ist also leider so, wie gedacht. Ob nun das VZ 325.1 in grün hängt oder nicht, ist völlig egal, es hat schlicht weg keine Bedeutung. Schade. Aber dann ist es doch so, dass zumindest die Geschwindigkeitsgrenze der 30iger Zone gilt die ringsherum ist, oder täusche ich mich da?
Mit öffentlicher Nutzung meine ich, dass diese Privatstraße für jederman befahrbar ist und am Anfang der Strasse diese als Privatstrasse gekennzeichnet ist.
Gibt es eine Möglichkeit das grüne Verkehrszeichen in ein offizielles blaues ändern zu lassen? Wenn ja, wo muss man sich dafür hinwenden?
Nochmals vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Verkehrsteilnehmer
02.11.2010, 22:27 Uhr

zu: Verkehrsberuhigter Bereich in Privatstrasse mit öffentlicher Nutzung

Hmm, wenn es doch kein gültiges VZ ist, warum darf dass da überhaupt angebracht sein?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in Wohnvierteln mit geringem Verkehr rechnen?

Dass Erwachsene sich immer verkehrsgerecht verhalten

Dass spielende Kinder auf die Fahrbahn laufen

Dass Fußgänger und Radfahrer häufig unaufmerksam sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen

Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken