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06.07.2010, 13:16 Uhr

AU - AB Sternchen

Hey

ich bin im Besitz der Führerscheinklassen A1,AB (AU), B, BE, M, L, ST

Ich habe auf meinem Führerschein kein Datum sondern einen Stern als Vermerk bei der Klasse A Beschränkt, dieses Sterchen bezieht sich ja auf das Austellungsdatum bzw. das eingetragene Datum des Führerscheins.

Erhalten habe ich den Schein am 15.08.2007. Also darf ich seit dem 15.08.2009 die Klasse A ja theoretisch offen fahren.

Nun habe ich festgestellt, dass in meinem Freudeskreis aber überall ein Datum bei AU steht (z.b. AB 1.1.2001 ; AU 1.1.2003). Bei mir ist lediglich ein freies Feld unter dem Stern vorhanden.

Da ich demnächst eine Tour ins Ausland (EU) geplant habe, würde mich vorab interessieren, ob hier ein Druckfehler vorliegt oder ob diese Handhabung auch üblich ist. Da keinerlei Kennzeichnung bei AU vorhanden ist.

Desweiteren interessiert mich ob die A Unbeschränkt Regelung auch Europaweit 2 Jahre nach erhalt der Klasse AB ist. Nicht das ich dort ohne FS Erlaubnis unterwegs bin.

Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe

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13.07.2010, 19:06 Uhr

zu: AU - AB Sternchen

Hallo Corpse,
Soweit ich weiß sind die Fahrerlaubnisse EU-Weit einheitlich, also solang es ins EU-Ausland geht sollte dem nichts im Weg stehen.

Zu ersterem:
Entweder deine Freunde haben ADirekt, also direkt den offenen Führerschein gemacht oder den Führerschein nach den 2 Jahren nochmal umschreiben lassen.
Eine dritte möglichkeit wäre dass der Erhalt dieser Führerscheinklasse vordatiert war, also das Datum des Erwerbs bereits nach der Prüfung eingetragen wurde.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127

Auf die Richtung, aus der ein Zug kommen kann

Auf einen Bahnübergang in der nach rechts führenden Straße

Auf eine Umleitung, die den Bahnübergang umgeht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-102 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann beim Fahren eine vermeidbare Lärmbelästigung entstehen?

Durch Fahren mit niedriger Drehzahl

Durch unnötig starkes Beschleunigen

Durch schadhafte Schalldämpfer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen