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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schattenfee
08.04.2010, 18:25 Uhr

Problem BE

Hab ende letzte Jahres meine Prüfung B bestanden. Angemeldet ist mein Führerschein allerdings auf B /BE. Bin noch 17 gewesen als ich bestanden hatte und hab somit die Bescheinigung für das Begleitetet fahren ausgehändigt bekommt. Dann kam der Winter und natürlich könnte ich da keine BE Fahrstunden nehmen. Problem ist nur nach 3 Monaten nach dem Datum des 18. Geburtstages ist die vorläufige Fahrerlaubnis nicht mehr Gültig. Daraufhin hab ich mir einen Vorläufigen Führerschein ausstellen lassen. Der gilt auch nur 3 Monate. Danach wird dann mein, schon vorhandener richtiger Führerschien geschreddert, wurde mir gesagt.

Und nun zu meiner richtigen Frage. Was kommt dann auf mich zu sollte ich die BE Prüfung nicht bis zu diesem erreichen des Ablaufens der Fahrerlaubnis bestehen? Kann ich dann einfach einen neuen Schein beantragen und wird der dann nur neu gedruckt, oder muss ich auch noch wieder neue Prüfungen in B vorweisen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
08.04.2010, 19:00 Uhr

zu: Problem BE

In dem Fall besorgst du einfach ein neues Passfoto und beantragst einen neuen Führerschein, der dann nur auf Klasse B ausgestellt ist.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Wovon ist der Bremsweg abhängig?

Vom Zustand der

- Bereifung

- Fahrbahnoberfläche

- Bremsanlage

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-005 / 3 Fehlerpunkte

Was gilt unmittelbar vor und auf Zebrastreifen?

Es darf nicht

- geparkt werden

- überholt werden

- gehalten werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist