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17.02.2010, 23:42 Uhr

Auto angefahren! (leider nicht sofort mitbekommen)

Hallo,
vorhin hab ich wohl beim ausparken ein Auto leicht angefahren. Ich hab es erst gemerkt als ich außen Supermarkt raus bin und an meiner (Plastik)-Stoßstange vorne Spuren sah welche ich vor 2 Tagen noch nicht hatte(zu 70% sicher)

Es ist an paar kleinen Stellen ein bisschen Lack ab, sehen fuer mich jetzt auch nicht aus wie Kratzer und hab auch KEINE andere Farbe an den Stellen.

Als ich dann wieder zurück war, war das Auto schon weg. Ich weiß jetzt auch nichtmal genau was es für eine Farbe hatte dunkelblau,gruen,...oder schwarz.
Also hab ich, wenn der Schaden wirklich vom ausparken kam und am anderen Fahrzeug auch Spuren sind, Fahrerflucht begangen?
Wenn ich mich 24 Stunden danach noch bei der Polizei melde(morgen nach der Arbeit) wird es nicht so schlimm eingestuft oder?

Danke schonmal für die Antworten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
18.02.2010, 10:16 Uhr

zu: Auto angefahren! (leider nicht sofort mitbekommen)

hast du kein telefon?
die polizei hat eins.

mfg

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind

Durch zu hohe Geschwindigkeit

Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt