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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespavincent
14.01.2010, 09:30 Uhr

Klasse A Südafrika

hey ,

I ch bin insgesammt 5 Monate in CAP Stadt und habe jetzt noch 2 1/2 Monate und mache hier gerade meinen A Klasse Führerschein.
Klasse A1 und B habe ich in Deutschland gemacht.
Ich habe gelesen, dass man nur den Führerschein umschreiben lassen kann, wenn man mind. 6 Monate nach der Zustellung des Führerscheins sich in dem land aufhalten muss.
Ich denke, dass wurde gemacht , damit nicht jeder im Urlaub seinen Führerschein macht.
Ich mache allerdings hier keinen Urlaub , sondern habe in meinem Reisepass eine workers permit.
Ich werde hier auf jeden Fall meinen Führerschein zu Ende mache und möchte gerne von euch wissen, ob es irgedwelche Tricks gibt, meinen Führerschein umschreiben zu lassen.
Was ist wenn ich in SüD-Afrika einen Internationalen Führerschein beantrage oder hier in der Automobil Club eintrete.
Ich freue mich über jede hilfreiche mail.

mfg vincet

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14.01.2010, 10:28 Uhr

zu: Klasse A Südafrika

ein "internationaler führerschein" ist nur eine übesetzung des nationalen führerscheins, mehr nicht. automobil clubs haben mit dem führerschein rein gar nichts zu tun.
da du keine 185 in südafrika bist, ist der führerschein hier total ungültig.

mfg

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14.01.2010, 23:28 Uhr

zu: Klasse A Südafrika

Besuche mal Durban, schöne Stadt, auch, wenn das neue Stadion das Stadtbild verändert.

Zum Thema:
Ich stimme Carhol voll zu.
Eine ausländische Fahrerlaubnis ist in Deutschland nur gültig (und später umschreibefähig, da auch eine gültige ausl. FE nach 6 Monaten in D ihre Gültigkeit verliert und umgeschrieben werden muss), wenn man sich mind 186 (= 6 Monate) im betreffenden Land aufgehalten hat, § 29 FeV.

Der "internationale FS" bringt da gar nichts. Dabei handelt es sich nicht um ein amtliches Dokument, sondern nur um eine Übersetzung des nationalen Führerscheins, um Kontrollen im fremdsprachigen Ausland zu erleichtern.

Leider sind es nun mal 6, nicht 5 Monate.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Käy Cee
15.01.2010, 06:17 Uhr

zu: Klasse A Südafrika

I ch bin insgesammt 5 Monate in CAP Stadt und habe jetzt noch 2 1/2 Monate

Lest doch mal richtig!
Er ist bereits 5 Monate dort, und wird noch 2,5 weiter Monate dort verbringen.
Mach also insgesamt 7,5 Monate.

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15.01.2010, 09:01 Uhr

zu: Klasse A Südafrika

>> I ch bin insgesammt 5 Monate in CAP Stadt und habe jetzt noch 2 1/2 Monate <<

also ich lese den satz so, dass er INSGESAMT 5 monate in Kapstadt ist von denen 2,5 monate rum sind und noch 2,5 monate verbleiben.


mfg

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15.01.2010, 21:23 Uhr

zu: Klasse A Südafrika

»I ch bin insgesammt 5 Monate in CAP Stadt und habe jetzt noch 2 1/2 Monate «

Schon recht missverständlich. Nun ja.
Wenn Du länger als 185 Tage in ZA bist, so kannst Du dort eine Fahrerlaubnis erwerben, die 6 Monate in Deutschland gültig ist.
Danach muss sie in eine deutsche FE nach Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung umgeschrieben werden.

Bedingung ist jedoch, dass es sich nicht um einen Lernführerschein o.ä. handelt.

hartlike groete
Durban

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16.01.2010, 00:26 Uhr

zu: Klasse A Südafrika

@durban
wenn ich in der schule richtig aufgepasst habe, liegt kapstadt doch in südafrika, oder?
wenn ja wird der führerschein prüfungsfrei umgeschrieben.

mfg

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16.01.2010, 14:08 Uhr

zu: Klasse A Südafrika

Oh ja, hast natürlich recht.
Südafrika ist ja ein Listenstaat!

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19.01.2010, 18:08 Uhr

zu: Klasse A Südafrika

ok,
was ist, wenn ich meinen Führerschein hier zu Ende machen und irgendwann später noch mal nach Süd-Afrika für mehr als 6 Monate einreise.
DANN müsste doch eingentlich mein Führerschein in Deutschlad umgeschreiben werden können?

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19.01.2010, 19:18 Uhr

zu: Klasse A Südafrika

Hallo :)
Leider wird auch dies nicht funktionieren.
Die 185- Tage- Regel gibt es ja nicht, weil sie sich jemand spaßeshalber ausgedacht hat.
Es gibt sie, weil man verhindern möchte, dass jemand im Ausland seinen FS macht, obwohl er in Deutschland seinen Wohnsitz hat.
Nach Vorstellung des deutschen (und europäischen) Gesetzgebers soll jeder dort seinen FS machen, wo er seinen Wohnsitz hat.

Dies erfordert natürlich eine Definition des Wohnsitzbegriffes, und hier hat man eben die 185- Tage- Grenze gewählt und gesetzlich verankert: Im Sinne des Fahrerlaubnisrechts hat man in einem Land seinen Wohnsitz, wenn man sich 185 Tage dort aufhält.

Und nur, wenn man seinen Wohnsitz im Ausland hat, kann man dort eine ein deutschland gültige und/oder umschreibbare FE erwerben.

Solange Du Deinen Wohnsitz nicht in ZA hast, kannst Du dort keine FE erwerben, mit der Du in D etwas anfangen kannst.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang, dessen Schranken geöffnet sind. Wie verhalten Sie sich?

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, Bahnstrecke beobachten

Mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren, weil in solchen Fällen der Straßenverkehr immer Vorrang hat

Vor dem Bahnübergang warten, wenn auf ihm wegen Stau angehalten werden müsste

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136

Eine Zone mit eingeschränktem Haltverbot

Eine Zone mit absolutem Haltverbot

Vorausgegangene Streckenverbote

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-106 / 3 Fehlerpunkte

Was kann zum Abkommen von der Fahrbahn führen?

Unaufmerksamkeit, Ablenkung

Zu hohe Geschwindigkeit

Übermüdung