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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Blackbird
31.12.2009, 16:04 Uhr

Ladungssicherrung, Bußgeld, Auszubildener, Beifahrer

Habe heute eine Anzeige ins Haus bekommen.
Ich selber bin Auszubildener und ware an den Tag beifahrer. Ich habe jedoch für Ladungssicherung ein Bußgeld Bescheit in höhe von 75euro und 3 Punkten bekommen.

Dürfen die das Überhaupt? Ich war nur Beifaher. Ausserdem kann ich als Auszubildener ja eh nichts ändern, da ist doch der Chef und der Fahrer für verantwortlich. Oder nicht?

Mfg Blackbird

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
01.01.2010, 17:08 Uhr

zu: Ladungssicherrung, Bußgeld, Auszubildener, Beifahrer

Wenn das so stimmt, müsste Dich der Fahrer bei der Polizeikontrolle als Fahrer angegeben haben.....

Wurdest Du denn aufgefordert, Deine Personaldokumente dem Beamten auszuhändigen (und hast Dich nicht darüber gewundert)?

Nach Deiner Darstellung kann es sich nur um eine Verwechslung der Daten Fahrer/Beifahrer handeln.
Dann soltest Du schnellst möglich mit einem Rechtsbehelf gegen den Bescheid vorgehen.

Vorab würde ich aber in der Firma (Geschäftsleitung) und auch bei dem betreffenden Fahrer mit dieser Problematik vorstellig werden. Eventuell wird Dir ein Deal (zB Bußgeld plus XXX Euro) angeboten, dass Du die Angelegenheit dabei belässt....

WD

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Blackbird
02.01.2010, 17:23 Uhr

zu: Ladungssicherrung, Bußgeld, Auszubildener, Beifahrer

nur ich bin ja noch in der Probezeit.

Die drei Punkte würden doch für eine Probezeit verlängerrung sorgen und für eine Nachschulung.
Oder nicht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
04.01.2010, 23:01 Uhr

zu: Ladungssicherrung, Bußgeld, Auszubildener, Beifahrer

jupps das würden sie!
Ladungssicherung ist Sache des Fahrers. Also solltest du dich kümmern, irgendwas stimmt da nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Käy Cee
08.01.2010, 03:26 Uhr

zu: Ladungssicherrung, Bußgeld, Auszubildener, Beifahrer

Wenn du sagst das du an DEM Tag nur beifahrer warst, kann ich dann davon ausgehen, das du im Besitz eines LKW Führerscheins bzw. der LKW Fahrerlaubnis bist?
In diesem Fall hast du auch sicher eine Fahrerkarte oder führst eben deine Nachweise per Tachoscheibe.
Anhand dieser Dinge soltest du meiner Meinung nach problemlos belegen können, das du an diesem Tag den LKW nicht gelenkt hast.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Das Halten bis zu 3 Minuten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106 / 3 Fehlerpunkte

Was kommt nach diesen Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106

Ein Gefälle von 800 m Länge

Ein Gefälle in 800 m Entfernung

Eine Steigung in 800 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie?

Sie müssen

- in jedem Fall auf Ihrem Vorfahrtrecht bestehen

- vorausschauend fahren

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