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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 771616
28.12.2009, 12:03 Uhr

Fahrstreifenwechsel - wenn es so einfach wäre

Da mir letztens eine ähnliche Situation passiert ist, ohne dass es zu einem Unfall gekommen ist, stelle ich die Frage.

Situation:
Bundesstraße, baulich getrennt, vier Fahrstreifen (2 pro Richtung)

Gute Sicht

Ich fahre auf den linken Fahrstreifen 100 km/h.
Vor mir die Ausfahrt, ich blinke.
Dabei nähere ich mich dem Vormirfahrenden Fahrzeug, da dieses wohl 90 oder 80 km/h fährt.
Mit noch genug Sicherheitsabstand wechsele ich auf den Verzögerungsstreifen.
Da ich immernoch 100 km/h fahre (Ist außerorts als PkW erlaubt) auf dem Verzögerungsstreifen, nähere ich mich dem Fahrzeug, das auf dem linken Fahrstreifen der Bundesstraße fährt.

Die Frage:
Darf ich das Fahrzeug rechts auf meinem Verzögerungsstreifen überholen?
Normalerweise darf ich dies nicht.

Weiter im Text.
Kurz vor dem Ende des Ausfahrt, ca. 20m schätze ich, zieht das Fahrzeug, das nur noch 5m vor mir links versetzt fährt, rüber.
Ohne Blinker.

Wenn es zu einem Unfall gekommen wäre, wer hat Schuld?


Danke. Ich hoffe, ich habe mich nicht zu umständlich ausgedrückt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
28.12.2009, 13:33 Uhr

zu: Fahrstreifenwechsel - wenn es so einfach wäre

"Schuld" wird häufig geteilt, wenn sich keiner der Beteiligten ideal verhalten hat. Das scheint mir hier so zu sein. Wenn ein Fall vor Gericht landet, sollte man es einem fachlich versierten Anwalt überlassen, das Mitverschulden der anderen Partei herauszustellen, um die eigene Quote zu verbessern. So läuft das, und alle Vermutungen im Vorfeld sind reine Kaffeesatzleserei. Kommt ja auch noch auf die Beweislage an, Zeugenaussagen, Unfallspuren, Vorgeschichte etc.

Dein Spurwechsel mit Beinahe-Überholvorgang rechts führte dazu, dass der links Fahrende Dich nicht mehr auf dem Schirm hatte (Du bist im toten Winkel, wo vorher niemand fuhr). Damit hast Du ein Gefahrenpotenzial geschaffen. Sein überhasteter Spurwechsel löste die konkrete Gefährdung letztendlich aus. Ich könnte mir eine prozentuale Schuldzuteilung von 50/50 vorstellen, mit Tendenz zu Ungunsten des Spurwechslers. Denn man darf die Spur erst dann wechseln, wenn man sich überzeugt hat, dass niemand gefährdet oder wesentlich behindert wird.

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28.12.2009, 14:18 Uhr

zu: Fahrstreifenwechsel - wenn es so einfach wäre

Als darf man auch nicht rechts auf dem Verzögerungsstreifen ein Fahrzeug überholen.

Rechts überholen bleibt überall verboten...!?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
28.12.2009, 15:27 Uhr

zu: Fahrstreifenwechsel - wenn es so einfach wäre

nein, nicht überall

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
29.12.2009, 13:59 Uhr

zu: Fahrstreifenwechsel - wenn es so einfach wäre

Wie ist die Rechtslage auf einem kombinierten Ein- und Ausfädelstreifen?
Wegen der Verkehrssicherheit müßte es eigentlich verboten sein, so lange der Wechsel auf ihn nicht durch eine einseitig durchgezogene Linie verboten ist.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-116-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-116-B

Der helle Pkw

Beide Pkw

Der dunkle Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-102 / 3 Fehlerpunkte

Sie verdoppeln Ihre Geschwindigkeit. Wie verändert sich der Bremsweg?

Er wirdmal so lang

Er wirdmal so lang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.