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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Apfelsalat
14.12.2009, 21:37 Uhr

Navi mit Blitzerwarner

Ich habe ein Navi welches eine Blitzwarnfunktion hat. Da es Verboten ist habe ich diese Funktion immer ausgeschaltet .
Kann ich trotzdem bestraft werden ? Darf ein Polizist einfach so mein Navi durchstöbern ?

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15.12.2009, 01:49 Uhr

zu: Navi mit Blitzerwarner

Also braucht man sich jetzt keine Sorgen mehr zu machen ?

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15.12.2009, 12:21 Uhr

zu: Navi mit Blitzerwarner

Der Tatbestand wurde nicht aus dem Bußgeldkatalog gestrichen, sondern hat jetzt nur nicht mehr die Nr. 109a, sondern 247.

Ob Navis mit Blitzer-POI unter die Vorschrift fallen, ist immer noch nicht eindeutig geklärt.

»Da es Verboten ist habe ich diese Funktion immer ausgeschaltet.«

Dann lösch doch einfach die entsprechenden Dateien.

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15.12.2009, 14:34 Uhr

zu: Navi mit Blitzerwarner

Die Software ist fest im Betriebssystem des Navis integriert , die kann man nicht löschen lediglich die Funktion deakivieren. Zumal da auch die Garantie verfallen würde...

Aber gernerll hat der Polizeibeamte aus Datenschutzgründen doch kein Recht mein Navi zu durchstöbern ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lilifood
16.12.2009, 12:25 Uhr

zu: Navi mit Blitzerwarner

Ich denke nicht das es da mit der Polizei Schwierigkeiten geben kann, da auf dem Navi ja nur fest installierte Blitzer und womöglich häufige Stellen von mobilen Blitzern gekennzeichnet sind.

Man darf die Blitzerwarnfunktion im Navi nicht mit einem Radarwarngerät verwechseln. Letzteres ist natürlich verboten und kann von der Polizei einkassiert werden.

Das mit deinem Navi geht schon in Ordnung, im Radio hört man ja auch jede Stunde wo aktuell mobile Blitzer stehen und die machen sich damit auch nicht strafbar (bzw. Grauzone).



((Alle Angaben basieren auf Bauchgefühl, ich hab keine Ahnung von dem dazugehörigen Gesetzestext))

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006

Abbiegen verboten

Einbahnstraße

Vorrang vor dem Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-001 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-001

Bremsbereit sein

Geschwindigkeit vermindern

Nur den von rechts kommenden Verkehr beobachten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-107-B / 3 Fehlerpunkte

Warum kann hier das Rechtsabbiegen gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-107-B

Weil Ihr Fahrzeug bei zu schnellem Abbiegen ins Schleudern geraten kann

Weil Sie sonst möglicherweise nicht rechtzeitig anhalten können, wenn Fußgänger die Seitenstraße überqueren

Weil Fahrzeuge, die aus der Seitenstraße kommen, beim Abbremsen ins Schleudern geraten können