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Das FAHRTIPPS-Forum
Wackeldackel
15.11.2009, 19:40 Uhr
Fahrschule am Sonntag
Mal eine kleine Frage an die Fl:
In Berlin sehe ich immer mehr Fahrschulwagen mit Fl und Fs an Sonntagen herumfahren....
Deswegen;
Dürfen Sonntags praktische Fahrstunden erteilt werden? Und wenn ja, seit wann ist das so?
Danke für Infos
WD
MrMurphy
15.11.2009, 23:18 Uhr
Warum sollte das verboten sein?
Hallo,
ich sehe keinen Grund warum das verboten sein sollte. Es gibt ja jede Menge andere Jobs, an denen auch Sonntags gearbeitet werden darf oder sogar muss: Polizei, Feuerwehr, Bus / Bahn / Taxi, Hotel / Restaurants, im Büro, Jahrmärkte, Freizeitparks u.s.w., u.s.w.
Verboten sind eigentlich nur Verkaufsgeschäfte und (auch private) Tätigkeiten, die die Sonntagsruhe stören.
Gruss
MrMurphy
Drummer
16.11.2009, 21:06 Uhr
zu: Fahrschule am Sonntag
Die Sonntagsregelung ist Landessache. In NRW ist es verboten. In RLP war es bis vor kurzem noch erlaubt.
Georg_g
17.11.2009, 19:07 Uhr
zu: Fahrschule am Sonntag
Angestellte Fahrlehrer dürfen nirgends in Deutschland Unterricht an Sonn- und Feiertagen geben, weil das das Arbeitszeitgesetz verbietet.
Für selbständige Fahrlehrer gilt das ArbZG zwar nicht, wohl aber die landesrechtlichen Gesetze zum Schutze der Sonn- und Feiertagsruhe. Der Wortlaut ist in allen Bundesländern fast identisch - verboten sind öffentlich wahrnehmbare Tätigkeiten, die geeignet sind die Sonn- und Feiertagsruhe zu stören.
Ob es in Berlin eine spezielle Ausnahmereglung für Fahrschulen gibt, weiß ich nicht. Vorstellen kann ich es mir nicht.
diezge
17.11.2009, 20:12 Uhr
zu: Fahrschule am Sonntag
Ungeachtet davon, ob es jetzt am Sonntag erlaubt ist oder nicht:
Das Arbeitszeitgesetzt schreibt auch vor, dass ein Arbeitnehmer höchstens 10 Tage am Stück arbeiten darf. Danach muss mindestens 1 Ruhetag folgen.
Wenn er also sonntags fahren darf, kann er 10 Tage hintereinander ausbilden. Dann allerdings muss er seine Fahrschule einen Tag dicht machen. Auch für Theorieunterricht.
Dürfte aber eher die Ausnahme sein, da Sonn- und Feiertagsarbeit beim Gewerbeaufsichtsamt angemeldet werden muss. Die Genehmigung dafür bekommt man allerdings nur in triftigen Gründen, zum Beispiel vorübergehende Engpasssituation.
Gruß,
diezge
Georg_g
17.11.2009, 20:59 Uhr
zu: Fahrschule am Sonntag
Ich weiß nicht, woher du die 10 Tage maximale Arbeitsdauer hast. Meinst du vielleicht 10 Stunden? Na ja, jedenfalls würde ...
»Dann allerdings muss er seine Fahrschule einen Tag dicht machen« ... auch nicht gelten, denn der Fahrschulinhaber dürfte ja dennoch arbeiten.
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