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Das FAHRTIPPS-Forum
 Wackeldackel
15.11.2009, 19:40 Uhr
Fahrschule am Sonntag
Mal eine kleine Frage an die Fl:
In Berlin sehe ich immer mehr Fahrschulwagen mit Fl und Fs an Sonntagen herumfahren....
Deswegen;
Dürfen Sonntags praktische Fahrstunden erteilt werden? Und wenn ja, seit wann ist das so?
Danke für Infos
WD
 MrMurphy
15.11.2009, 23:18 Uhr
Warum sollte das verboten sein?
Hallo,
ich sehe keinen Grund warum das verboten sein sollte. Es gibt ja jede Menge andere Jobs, an denen auch Sonntags gearbeitet werden darf oder sogar muss: Polizei, Feuerwehr, Bus / Bahn / Taxi, Hotel / Restaurants, im Büro, Jahrmärkte, Freizeitparks u.s.w., u.s.w.
Verboten sind eigentlich nur Verkaufsgeschäfte und (auch private) Tätigkeiten, die die Sonntagsruhe stören.
Gruss
MrMurphy
 Drummer 
16.11.2009, 21:06 Uhr
zu: Fahrschule am Sonntag
Die Sonntagsregelung ist Landessache. In NRW ist es verboten. In RLP war es bis vor kurzem noch erlaubt.
 Georg_g
17.11.2009, 19:07 Uhr
zu: Fahrschule am Sonntag
Angestellte Fahrlehrer dürfen nirgends in Deutschland Unterricht an Sonn- und Feiertagen geben, weil das das Arbeitszeitgesetz verbietet.
Für selbständige Fahrlehrer gilt das ArbZG zwar nicht, wohl aber die landesrechtlichen Gesetze zum Schutze der Sonn- und Feiertagsruhe. Der Wortlaut ist in allen Bundesländern fast identisch - verboten sind öffentlich wahrnehmbare Tätigkeiten, die geeignet sind die Sonn- und Feiertagsruhe zu stören.
Ob es in Berlin eine spezielle Ausnahmereglung für Fahrschulen gibt, weiß ich nicht. Vorstellen kann ich es mir nicht.
 diezge
17.11.2009, 20:12 Uhr
zu: Fahrschule am Sonntag
Ungeachtet davon, ob es jetzt am Sonntag erlaubt ist oder nicht:
Das Arbeitszeitgesetzt schreibt auch vor, dass ein Arbeitnehmer höchstens 10 Tage am Stück arbeiten darf. Danach muss mindestens 1 Ruhetag folgen.
Wenn er also sonntags fahren darf, kann er 10 Tage hintereinander ausbilden. Dann allerdings muss er seine Fahrschule einen Tag dicht machen. Auch für Theorieunterricht.
Dürfte aber eher die Ausnahme sein, da Sonn- und Feiertagsarbeit beim Gewerbeaufsichtsamt angemeldet werden muss. Die Genehmigung dafür bekommt man allerdings nur in triftigen Gründen, zum Beispiel vorübergehende Engpasssituation.
Gruß,
diezge
 Georg_g
17.11.2009, 20:59 Uhr
zu: Fahrschule am Sonntag
Ich weiß nicht, woher du die 10 Tage maximale Arbeitsdauer hast. Meinst du vielleicht 10 Stunden? Na ja, jedenfalls würde ...
»Dann allerdings muss er seine Fahrschule einen Tag dicht machen« ... auch nicht gelten, denn der Fahrschulinhaber dürfte ja dennoch arbeiten.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem Bahnübergang, dessen Schranken geöffnet sind. Wie verhalten Sie sich?
Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, Bahnstrecke beobachten
Vor dem Bahnübergang warten, wenn auf ihm wegen Stau angehalten werden müsste
Mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren, weil in solchen Fällen der Straßenverkehr immer Vorrang hat
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?
Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist
Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen
Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte
Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden
Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden
Die Ladung könnte beschädigt werden
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