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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bekennender_fabianer
29.10.2009, 17:53 Uhr

www.gegen-winterreifen.de

Passend zur aktuellen Jahreszeit noch einmal der Hinweis auf meine Seite, die mit den weit verrbreiteten Irrtümern und Werbelügen aufräumt...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
03.11.2009, 09:22 Uhr

zu: www.gegen-winterreifen.de

im november??? wo lebst du, auf der zugspitze?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Major König
03.11.2009, 11:12 Uhr

zu: www.gegen-winterreifen.de

Passend dazu: Ich hatte noch nie Winterreifen drauf in meinen 12 Jahren die ich schon Auto fahre und bisher kam ich damit gut klar. Ich wohne ja auch nicht in Sibirien.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
03.11.2009, 17:46 Uhr

zu: www.gegen-winterreifen.de

Hallo Kahleberger,

so unnötig wie ich die Homepage auch finde, aber in einem muss ich recht geben:
Das mit den 7 °C ist Humbug. Tests haben ergeben, dass auch bei noch kälteren Temperaturen und trockener Fahrbahn die Sommerreifen einen kürzeren Bremsweg als Winterreifen haben. Bei gleicher Reifenbreite! Sommerreifen sind aber meistens breiter und haben dadurch noch mehr Fläche und somit einen noch kürzeren Bremsweg.

Bei Schnee und Glätte sind Winterreifen allerdings unverzichtbar! Wer also morgens aufwacht und alles ist weiß, aber zur Arbeit muss, tut besser daran sein Auto stehen zu lassen, mit der Bahn zu fahren und die Winterreifen abens zu montieren. Man gefährdet sonst sich und andere. Außerdem kostet es dann mit Sommerreifen Strafe und bei einem Unfall kann die Versicherung den Schadensregulierung verweigern.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FragMaster
05.11.2009, 22:36 Uhr

zu: www.gegen-winterreifen.de

Jedes Jahr der gleiche Schwachsinn...


Aber was will man auch erwarten:

http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=17764&a
mp;forum=6#beitrag_130617


Zitat:

"zu: Kann man sich auf die Öl-Anzeige verlassen?

Mein Auto wird ca. 1.000km im Jahr und meistens vorsichtig gefahren.Da reicht es mir, wenn Öl,Wasser,Luft etc. einmal im Jahr bei der Inspektion nachgeguckt werden "

Zitat Ende.


Jemand mit dermaßen bescheidener Jahresfahrleistung, der dazu noch höchstens 1x im Jahr nach dem Reifendruck sieht (besser: bei der Inspektion sehen lässt), weil er dies nicht für nötig erachtet...

will uns also erklären, warum Winterreifen unnötig sind.

Aha.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
06.11.2009, 11:34 Uhr

zu: www.gegen-winterreifen.de

Niemand behauptet, dass Winterreifen unnötig sind, sondern dass sie nicht für alle erforderlich sind, so wie sie auch jahrzehntelang für viele nicht erforderlich waren.
Zumindest in Norddeutschland sind die Straßenverhältnisse so, dass zu ca. 98 % auch im Winter Sommerreifen geeigneter sind.
Der Anspruch, immer schneller Rasen zu wollen und dafür die Fahrzeuge immer weiter hochzurüsten führt m.E. in die Falsche Richtung - auch und gerade in Bezug auf die Verkehrssicherheit.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lilifood
06.11.2009, 16:41 Uhr

zu: www.gegen-winterreifen.de

Na dann mach ich mal mit..............

Also ich gehöre auch zu den Winterreifen Muffeln, ich denk immer "komm nächste Woche wechselste" und das schieb ich dann immer weiter vormir her...........und zack ist der Winter auch schon wieder vorbei !
Ist natürlich reine Faulheit von mir aber ich habs auch nie bereut das ich mit Sommerreifen im Winter unterwegs war.
(NRW / 18.000 p.a)

@diezge
>>Außerdem kostet es dann mit Sommerreifen Strafe.<<

Naja das ist auch wieder gefährliches Halbwissen aus den Printmedien.
Es ist richtig das wenn man den Verkehrsfluss behindert und dann dabei erwischt wird kostet es 40€ und einen Punkt.

Jedoch wenn man mit Sommerreifen durch den Schnee fährt befindet man sich in einer Gesetzlichen Grauzone. Der Gesetzgeber sieht hier ein Bußgeld von 20€ für Unangepasste Bereifung vor. Der Gesetzgeber sagt aber NICHT welche Bereifung für welche Wetterbedingung/Jahreszeit denn die passende ist.
Ganz davon zu schweigen das der Gesetzgeber nicht einmal sagt was überhaupt ein Winterreifen ist, und was dieser für besondere Spezifikationen aufweisen muss um als solcher verkauft zu werden.


>>bei einem Unfall kann die Versicherung den Schadensregulierung verweigern.<<

Auch das ist nur teilweise richtig.
Bei der Haftpflicht Versicherung kann bzw. darf die Versicherung die Regulierung nicht verweigern!

Probleme könnte allein bei der Vollkasko Versicherung auftreten. Da könnte die Versicherung sich rein theoretisch weigern den vollen Betrag oder überhaupt einen anfallenden Betrag zu zahlen.
Aber selbst das halte Ich für eher unwahrscheinlich da bei den heutigen Vollkasko Versicherungen auch "Grobe Fahrlässigkeit" mit abgedekt ist.


In diesem Sinne allzeit gute Fahrt ob mit oder ohne Winterreifen ;-))

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
08.11.2009, 09:13 Uhr

zu: www.gegen-winterreifen.de

Hajo... nun hab ich ein neues Auto.
Und dafür kauf ich doch tatsächlich Winterreifen (kosten ca. nix in der Bucht), und schraube sie auch drauf...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lofter
04.06.2013, 10:30 Uhr

zu: www.gegen-winterreifen.de

ich versteh immer nur winterreifen !!! hahaha.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B

Auf schnellen Gegenverkehr, der die Kurve schneiden wird

Auf Wildwechsel hinter der Kurve

Auf ein Fahrzeug, das hinter der Kurve in Ihrer Richtung langsam fährt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie unterwegs feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist?

Bis zur nächsten Vertragswerkstatt weiterfahren

Erst nach Beseitigung des Schadens weiterfahren

Das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr ziehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B

Sie dürfen

- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt

- den Bus überholen, solange er noch fährt

- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist